Mieter müssen das Kabelnetz bezahlen, egal ob sie es nutzen oder nicht.
Mieter müssen das Kabelnetz bezahlen, egal ob sie es nutzen oder nicht. imago

Zehntausende Mieter in großen Mietshäusern bleiben bis Mitte 2024 an ihren Kabelanschluss gebunden. Entsprechende Mietverträge sind zulässig und nicht wettbewerbswidrig, wie am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Ab Mitte 2024 greift eine Gesetzesänderung, die eine Kündigungsmöglichkeit nach spätestens 24 Monaten vorsieht. Diese Änderung belege, dass der Gesetzgeber bislang eine Betriebskostenumlage der Kabel-Kosten wollte. (Az: I ZR 106/20)

Mieter müssen Kabelkosten zahlen, egal ob sie den Anschluss nutzen

Beklagt ist die Vivawest Wohnen GmbH in Essen, einer der größten Wohnungsvermieter in Nordrhein-Westfalen. Von ihren über 120.000 Mietwohnungen sind nach eigenen Angaben 108.000 an ein Kabelfernsehnetz angeschlossen, über das neben Fernsehen und Radio auch Telefon- und Internetanschlüsse möglich sind. Unabhängig von der eigenen Nutzung sind die Mieter verpflichtet, für den Anschluss zu bezahlen. Die Kosten werden über die Betriebskosten umgelegt.

Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält dies für wettbewerbswidrig. Sie wollte erreichen, dass Mieterinnen und Mieter ihren Anschluss unabhängig vom Mietvertrag kündigen können.

Neues Gesetz gibt Mietern Wahlfreiheit

Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer: Zum 1. Dezember 2021 tritt ein Gesetz in Kraft, das die bisherige Praxis verbietet. Bis Ende Juni 2024 gibt es zwar noch eine Übergangsfrist. Danach bekommen jedoch alle Mieter die Wahlfreiheit – und das sogenannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte.

„Die zwangsweise Umlage der TV-Kosten ist ein Relikt aus den Frühzeiten des privaten Kabelfernsehens und nicht mehr zeitgemäß“, kommentierte Jens-Uwe Theumer vom Vergleichsportal Verivox das Urteil. „Längst ist HD-Fernsehen über andere Wege für unter 10 Euro im Monat möglich. Wenn Mieter bald selbst über ihren Anbieter entscheiden können, wird das ehemals starre Silodenken zwischen TV und Streaming weiter aufbrechen.“