Debatte um Beherbergungsverbote
Sächsischer Ministerpräsident stellt Corona-Grenzwert infrage
Man müsse überprüfen, ob die Zahl 50 auf 100.000 Wohner „richtig “ sei, so Michael Kretschmer (CDU).

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat in der Debatte um Beherbergungsverbote gefordert, die Kriterien dafür zu überprüfen. „Wir brauchen eine Überprüfung, ob die Zahl 50 auf 100 000 Einwohner richtig ist. Das müssen diejenigen sagen, die in der Kontaktnachverfolgung sind“, sagte er vor dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) der Bild-Zeitung.
Das seien die Bürgermeister, die Landräte und die Virologen. „Es braucht am Ende die Gesundheitsminister, die einen substanziellen Vorschlag machen, wenn man an dieser Regelung etwas ändern will, was dann sachgerecht ist“, so Kretschmer. Er sagte, es wäre falsch, die ganze Regelung über Bord zu werfen.
Das Ziel aller Maßnahmen der Politik müsse sein, einen zweiten „Lockdown“ zu verhindern. „Wir sehen gerade in der Tschechischen Republik, dass diese Maßnahme unmittelbar bevorsteht, weil dort die Zahlen weiter explodieren. Deswegen geht es hier darum, die Dinge maßvoll zu organisieren“, sagte der CDU-Politiker.
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Es gehe darum, zu erreichen, dass das wirtschaftliche Leben und das gesellschaftliche Leben weiter stattfänden und die Schulen offen blieben: „Das geht aber nur, wenn wir das Infektionsgeschehen kontrollierbar und beherrschbar halten.“ Kretschmer sagte, er vertraue der kommunalen Ebene sehr: „Die Landkreise handeln im eigenen Ermessen. Wir sehen das gerade im Erzgebirge - die Besucherzahlen werden reduziert, die Zahlen für Familienfeiern werden reduziert, wenn die Inzidenz zu hoch ist.“
Die meisten Bundesländer hatten beschlossen, dass Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.