Stephan B. zwischen seinen Anwälten. Nach 25 Verhandlungstagen fiel das Urteil gegen den Rechts-Terroristen: Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung.
Stephan B. zwischen seinen Anwälten. Nach 25 Verhandlungstagen fiel das Urteil gegen den Rechts-Terroristen: Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung. Foto: imago images/Christian Schroedter

Der rechtsextreme Attentäter Stephan B. (28), der am 9. Oktober 2019 zwei Menschen in Halle/S. erschossen hatte, ist wegen Doppelmordes und vielfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft und anschließender vierjähriger Sicherungsverwahrung  verurteilt worden. Das Landgericht Naumburg, das aus Platzgründen in Magdeburg getagt hatte, stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine bei lebenslanger Haft mögliche Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Vor den Morden an der Passantin Jana L. (40) und Kevin S. (20) in einem Imbiss hatte er vergeblich versucht, in die Synagoge der Saale-Stadt einzudringen und die dort versammelten 51 Menschen zu töten.  Stephan B., der bei seiner Flucht zwei weitere Menschen mit seinen selbstgebastelten Waffen angeschossen hatte, hatte die Tat aus antisemitischen Motiven gestanden. 

Die rettende Tür: Der Terrorist wollte die Tür zur Synagoge aufschießen, es gelang ihm nicht.
Die rettende Tür: Der Terrorist wollte die Tür zur Synagoge aufschießen, es gelang ihm nicht. Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), warnte unterdessen vor weiteren rechtsradikalen Gefahren. Es gebe eine Reihe kleiner Gruppen, die für einen ominösen „Tag X“ Waffen sammelten. 

„Die sogenannte Neue Rechte geht sehr geschickt vor“, sagte Haldenwang. „Sie operiert arbeitsteilig, wobei viele Fäden beim ‚Institut für Staatspolitik‘ in Schnellroda zusammenlaufen.“ Gründer der neurechten Denkfabrik in Sachsen-Anhalt ist der Verleger Götz Kubitschek.

AfD-„Flügel“ nach außen zurückhaltender

Teil dieses Spektrums sei auch der sogenannte Flügel der AfD, sagt der oberste Verfassungsschützer. Dieses Personennetzwerk habe sich zwar formell aufgelöst, es wirke aber im Hintergrund weiter. Die Anhänger dieser Strömung in der AfD seien zwar inzwischen etwas zurückhaltender in ihren öffentlichen Äußerungen, sagt Haldenwang. „Wir können aber auch wahrnehmen, was außerhalb der Öffentlichkeit gesprochen wird.“

Der Verfassungsschutz hat den 2015 vom Thüringer Landeschef Björn Höcke gegründeten „Flügel“ im März zum rechtsextremistischen Beobachtungsfall erklärt. Das bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf - auch Observation und Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder in Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen.

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Bei der jüngsten Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hatte Haldenwang angekündigt, noch im Januar eine Einschätzung zur AfD als Gesamtpartei zu liefern. In der AfD gibt es zwei Denkschulen: zum einen Funktionäre, die mit sprachlicher Mäßigung und Distanz zu rechtsextremistischen Gruppierungen verhindern wollen, dass die ganze Partei auf dem Radar landet, daneben AfD-Politiker wie Höcke und den Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Alexander Gauland, die das für sinnlos halten.

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Foto: imago images/Markus Heine

Auf die Frage, ob es richtig sei, eine Einschätzung zu einer Partei wenige Monate vor der Bundestagswahl im September öffentlich zu machen, antwortete der Verfassungsschutz-Präsident: „Auch im Vorfeld einer Wahl müssen wir die Öffentlichkeit informieren dürfen, wenn wir verfassungsfeindliche Bestrebungen jeglicher Art wahrnehmen.“ Die Behörde habe den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterrichten. Dies sei eine der Lehren aus der Weimarer Republik, „die ja auch an ihren Parteien gescheitert ist“.

Veränderungen hat der Verfassungsschutz auch im Linksextremismus registriert. Brennende Baukräne und zerschlagene Fensterscheiben von Lokalen, in denen sich Rechtsextremisten treffen,  seien da nur eine Facette. Der BfV-Chef erinnert an eine Immobilienmaklerin, die in Leipzig zusammengeschlagen worden sei. „Im Linksextremismus gab es Gewalt früher vor allem bei Demonstrationen, das entstand oft spontan und aus der Situation heraus.“ Das habe sich aber verändert. Jetzt bildeten sich auch kleine Gruppen, „die Gewalttaten planen, im Verborgenen operieren und sich auch von anderen Linksextremisten abschotten“.

Linke Hinterhalte gegen Polizisten

Beispielsweise würden „Polizisten in einen Hinterhalt gelockt und dann mit Steinen, Pyrotechnik oder Flaschen beworfen“. Bei den Protesten gegen den Autobahn-Ausbau im Dannenröder Forst in Hessen hätten mutmaßliche Linksextremisten eine Konstruktion aus Baumstämmen zum Einsturz gebracht. Nur durch einen Hechtsprung hätten sich zwei Bundespolizisten in Sicherheit bringen können. In Stuttgart schlugen Linksextremisten dem Verfassungsschutz zufolge einen vermeintlichen Rechtsextremisten am Rande einer Corona-Demonstration zusammen.

Was die sogenannte Querdenken-Bewegung angeht, hat das BfV noch kein abschließendes Urteil. Haldenwang: „Ich habe die Hoffnung, dass diese Bewegung mit ihren Verschwörungstheorien nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder in den Hintergrund verschwindet.“ Eine solche Entwicklung habe es bei der ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung gegeben. Diese sei nach dem Rückgang der Flüchtlingszahlen allmählich in sich zusammengefallen. 

Ob die Bewegung wie in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz beobachtet werden wird, gibt es noch keine Entscheidung. Der BfV-Chef: „Die einzelnen Querdenken-Initiativen sind sehr heterogen.“ Bei ihren Veranstaltungen seien auch Rechtsextremisten, Reichsbürger, sogenannte Selbstverwalter und „weitere Personen mit verfassungsfeindlichen Einstellungen“ zugegen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sei dabei, „die Verfassungsschutzrelevanz von Verschwörungstheorien und auch die Protestbewegung gegen die Corona-Maßnahmen“ zu betrachten, um zu gegebener Zeit zu einer Einordnung zu kommen.