Rechtsstreit um Wissenschaftler

Rauswurf! Uni Halle verbietet „Top-Virologe“ Alexander Kekulé zu unterrichten!

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg geht disziplinarisch gegen den umstrittenen Pandemie-Experten vor.

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Alexander Kekulé darf in Halle nicht mehr forschen.
Alexander Kekulé darf in Halle nicht mehr forschen.imago/Future Image

Er hatte als einer der ersten Wissenschaftler in Deutschland vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt und ist neben Christian Drosten und Hendrik Streeck einer der bekanntesten Virologen. Doch die Universität Halle, an der Alexander Kekulé einen Lehrstuhl hat, verbietet ihm jetzt, weiter an der Hochschule zu forschen und zu lehren.

Kekulé will gegen den Rauswurf klagen

Der Rektor der Martin-Luther-Universität (MLU), Christian Tietje, hat eine „vorläufige Dienstenthebung“ für Kekulé ausgesprochen, wie der Virologe selbst bekannt gab. Er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich dagegen vorgehen.

Bekannt wurde der drastische Schritt durch ein internes Schreiben des Ärztlichen Direktors der Uniklinik an Klinikdirektoren. Die Gründe, die zur vorläufigen Dienstenthebung Kekulés nach rund 20 Jahren an der Spitze des Instituts für Medizinische Mikrobiologie führten, werden nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung in dem Brief nicht genannt.

Doch laut Bericht geht es in einem Disziplinarverfahren um die Unterrichtsverpflichtungen des Professors. Gegenstand einer Prüfung ist offenbar unter anderem die Frage, in welchem Umfang Kekulé Lehrangebote gemacht hat und ob diese auch alle so stattfanden. Das gelte auch für die Zeit während des Lockdowns, als der Unterricht virtuell erfolgte. Geprüft wird dem Bericht zufolge auch eine Vorlesungsveranstaltung im Sommersemester.

Die Uni wollte sich am Dienstag zu dem Vorgang gegenüber der Zeitung nicht äußern. „Wir kommentieren prinzipiell keine Personalangelegenheiten“, sagte eine Sprecherin.

Streit um Lehrangebot von Kekulé oder doch nur ums Geld?

Kekulé sprach im Interview mit der MZ von einem „politischen Verfahren“.  Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts, die Uni habe Zusagen nicht erfüllt. Nun versuche die Hochschule offenbar, ihn mit Vorwürfen loszuwerden. Laut Kekulé ging es dabei unter anderem um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Corona-Auflagen hätte stattfinden lassen sollen.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, „dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird“.

An der Uni gärt seit Jahrzehnten Ärger über Kekulé

Nach KURIER-Informationen geht an der Martin-Luther-Uni seit Jahren ein Unbehagen an Kekulés Leistung um. So hieß es dort schon in den 2000er-Jahren, dass er ein für seinen Bedarf eingerichtetes, teures Speziallabor der Sicherheitsstufe 3 („S3“) nicht oder nur wenig nutze.

Ende 2020 berichtete der Spiegel, dass Kollegen der Uni sich über den 1999 an die MLU berufenen Virologen ärgerten. Die Forschungstätigkeit des Instituts Kekulés sei im Vergleich zu anderen „äußerst gering“, sagte damals Michael Gekle, Dekan der Medizinischen Fakultät.  Stefan Hüttelmaier, Professor für Molekulare Zellbiologie, wurde mit den Worten zitiert: „Kekulé füllt den Lehrstuhl nicht ausreichend aus.“

Im Mai 2020 gab es eine wilde Debatte in den sozialen Medien, als der Charité-Virologe Christian Drosten bei Twitter heftig auf Äußerungen Kekulés reagierte und ihm vorwarf, keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zu veröffentlichen.