Die SPD-Schiedskommission muss entscheiden, ob sie Gerhard Schröder aus der Partei wirft.
Die SPD-Schiedskommission muss entscheiden, ob sie Gerhard Schröder aus der Partei wirft. dpa/Kay Nietfeld

Jetzt wird es ernst im Fall „SPD gegen Gerhard Schröder“. Mit der mündlichen Anhörung in Hannover ging das Parteiausschlussverfahren gegen den Altkanzler in die heiße Phase. Spätestens in drei Wochen muss die zuständige SPD-Schiedskommission entscheiden, ob sie den 78-Jährigen tatsächlich nach fast 60 Jahren Mitgliedschaft aus der Partei wirft. Schröder selbst blieb dem Termin fern, bei dem insgesamt 17 Anträge von Kreis- und Ortsverbänden gegen ihn verhandelt werden.

Schröder hält stur an Freundschaft mit Putin fest

Mit dem brutalen Angriffskrieg mussten große Teile der SPD ihr Russland-Bild revidieren – und die Hoffnung auf Wandel durch Annäherung unter Präsident Wladimir Putin begraben. Es war ein schmerzhafter Prozess für die Partei. Nur Schröder bleibt bis heute stur: „Ich werde meine Gesprächsmöglichkeiten mit Präsident Putin nicht aufgeben“, sagte er diese Woche der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Das enge Verhältnis von Putin und Schröder reicht lange zurück. Schon als Kanzler machte er nie einen Hehl aus seiner Freundschaft mit dem Kremlchef, die ihm lukrative Posten in russischen Energiefirmen einbrachte.

Schröder könnte auch mit Rüge davonkommen

Doch der Druck auf Schröder seit Beginn des russischen Großangriffs blieb am Ende nicht ganz wirkungslos. Im Mai entschied der Ex-Kanzler, seine Posten beim Ölkonzern Rosneft und Gazprom aufzugeben. Wenige Tage zuvor hatte ihm der Haushaltsausschuss im Bundestag sein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeitern gestrichen.

Das Parteiverfahren in Hannover hat Schröder bisher mit demonstrativer Missachtung gestraft und im Juni erklärt, er wolle SPD-Mitglied bleiben. Neben dem Ausschluss möglich sind auch eine Rüge oder eine zeitlich befristete Aussetzung der Mitgliedschaft.