Der Antrag auf Privatinsolvenz fällt nach einer Gesetzesänderung leichter.
Der Antrag auf Privatinsolvenz fällt nach einer Gesetzesänderung leichter. dpa/Alexander Heinl

Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Vierteljahr 2021  um 56,5 Prozent  gegenüber dem Vorjahresquartal auf fast 32.000 gestiegen: Das sind mehr als die Hälfte der Fälle im gesamten Jahr 2020, meldet die Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel.

Als Ursache benennt Crifbürgel zu einem kleineren Teil Corona, zu einem größeren eine Gesetzesänderung 2020. Danach können Restschulden schon nach drei Jahren in Privatinsolvenz erlassen werden und nicht erst nach sechs Jahren, sagt Frank Schlein, Geschäftsführer der Auskunftei. Die Verkürzung gilt rückwirkend auch für Insolvenzverfahren, die vom 1. Oktober 2020 an beantragt wurden. „Da diese Reform ein großer Vorteil ist, haben viele Antragssteller auf den entsprechenden Beschluss des Bundestages gewartet.“

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Die unmittelbar von der Corona-Pandemie verursachte Insolvenzwelle wird nach Einschätzung der Wirtschaftsauskunftei ab dem zweiten Halbjahr 2021 einsetzen und bis ins Jahr 2022 hineinreichen. Die wirtschaftlichen Folgen seien nicht nur für Beschäftigte im Niedriglohnbereich existenzbedrohend, sondern auch im mittleren Einkommensbereich zum Beispiel durch Kurzarbeit deutlich spürbar. Auf Dauer führe weniger Einkommen erst in die Überschuldung und dann in die Privatinsolvenz.

Verbraucher haben vor allem Schulden bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften.