Dem Angeklagten Stephan Ernst (l.) werden die Handschellen abgenommen.
Dem Angeklagten Stephan Ernst (l.) werden die Handschellen abgenommen. Foto: Imago Images/Jan Huebner

Der Prozess um den Mord an Walter Lübcke ist mit einem zentralen Beweisstück fortgesetzt worden. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wurde am Donnerstag eine stundenlange Videovernehmung des mutmaßlichen Mörders Stephan E. gezeigt. Darin gestand der Angeklagte den Mord. Später widerrief E. dieses Geständnis. Lübcke wurde Anfang Juni 2019 per Kopfschuss getötet.

In dem Vernehmungsvideo, das am 25. Juni 2019 wenige Tage nach der Festnahme von Stephan E. entstand, schilderte der mutmaßliche Mörder auch, wie er sich 2010 von der rechtsextremen Szene abgewendet habe. Doch die Flüchtlingskrise 2015 hätten ihn erneut radikalisiert, warum auch der nordhessische Regierungspräsident in seinen Fokus geraten war.

„Was ich tat, habe ich aus eigenem Antrieb gemacht“

Ein neuer Arbeitskollege und alter Bekannter aus der rechten Szene spielte laut Ernst eine entscheidende Rolle - und zwar der wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagte Markus H.. Über ihn sagte Ernst in dem Video aber auch: „Man kann dieser Person nicht den Vorwurf machen, dass sie mich zu irgendetwas angestiftet hat. Was ich tat, habe ich aus eigenem Antrieb gemacht.“

Es ging um eine Bürgerversammlung im Oktober 2015 im nordhessischen Lohfelden, bei der Lübcke die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. Als Reaktion auf Schmährufe aus dem Publikum sagte Lübcke damals: „Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist, das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“

Der Mitangeklagte Markus H. mit seiner Verteidigerin vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt. 
Der Mitangeklagte Markus H. mit seiner Verteidigerin vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt.  Foto: Imago Images/Jan Huebner

Den Vernehmungsbeamten berichtete Ernst von diesem Moment, den der Mitangeklagte Markus H. per Handyvideo dokumentiert und ins Internet gestellt hatte. „Ich war so baff, ich war fassungslos... In diesem Moment war er bei mir auf dem Schirm“, sagte Ernst über Lübcke. „Es stand im Raum, dass man etwas machen muss.“ Gespräche mit Kollegen hätten bei ihm den Eindruck verfestigt, Lübcke sei „ein übler Kerl“. „Da hat sich was aufgebaut, das hat mich nicht mehr losgelassen.“

Die Kölner Silvesternacht 2015/2016, in der es zu zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen kam, sowie der islamistisch motivierte Lastwagenanschlag von Nizza im Juni 2016 mit Dutzenden Toten bezeichnete Stephan E. in der Vernehmung als „Schlüsselerlebnisse“. Immer wieder habe er sich Videos dazu angesehen. „Ich denke, spätestens da, spätestens seit dem Anschlag von Nizza, habe ich den Entschluss gefasst, dem Herrn Lübcke was anzutun.“

Regierungspräsident Walter Lübcke wurde in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses durch einen Kopfschuss getötet.
Regierungspräsident Walter Lübcke wurde in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses durch einen Kopfschuss getötet. Foto: Uwe Zucchi/AP

Mehrfach vor der Tat sei er, teils mit Waffe, zu Lübckes Wohnhaus in dem kleinen nordhessischen Ort gefahren. Schon im Jahr 2017 habe er daran gedacht, Lübcke während der dortigen Kirmes zu töten. 2018 habe er im Dunkeln mit einer Waffe im Garten gesessen und Lübcke auf der Terrasse gesehen, aber nichts gemacht.

An jenem Samstagabend im Juni 2019 habe er dann mehrere Stunden auf einem Parkplatz an Lübckes Wohnort  auf die Dunkelheit gewartet. „Diese letzten Minuten, Stunden - ich kann es nicht beschreiben“, sagt E. in dem Video. „Ich habe dagesessen und an nichts gedacht.“ Gegen 23.00 Uhr sei er aus dem Auto gestiegen und zum Wohnhaus Lübckes gegangen, etwa 20 Minuten lang: „Da hatte ich mir eigentlich schon gewünscht, dass er nicht erscheint. Ich wollte schon zum Auto gehen.“

„Er hat meinen Schatten gesehen - und da fiel der Schuss“

Dann habe er gesehen, dass Lübcke in den Garten gekommen sei, wurde durch das leuchtende Display des Smartphones auf ihn aufmerksam. Nach Momenten der Unentschlossenheit habe er dann gedacht: „Du machst das jetzt“, schildert Stephan E. im Video den Tatverlauf. Er sei auf Lübcke zugegangen, habe seine Waffe auf Kopfhöhe gehalten und abgedrückt. „Er hat mich noch gesehen, er hat meinen Schatten gesehen - und da ist der Schuss gefallen.“

E. hat das Geständnis inzwischen widerrufen. Im Januar sagte er erneut aus, änderte aber seine ersten Angaben erheblich ab. Die Ermittler bewerteten dieses zweite Geständnis nicht als glaubhaft, die Anklage beruht maßgeblich auf den ersten Angaben des Rechtsextremisten.

Verteidiger kritisiert Video als Beweismittel

Sein Verteidiger kritisierte die Verwendung des Videos als Beweismittel: „Es ist nicht rechtmäßig zustande gekommen, es ist nicht vollständig“, sagte  Frank Hannig. So sei E. damals übermüdet gewesen, habe unter Einfluss eines Beruhigungsmittels gestanden. Ein langes Vorgespräch zum Geständnis sei nicht dokumentiert worden.

Stephan E. steht seit Dienstag als mutmaßlicher Haupttäter vor dem Oberlandesgericht. Laut Anklage tötete er den CDU-Politiker Lübcke aus rechtsextremistischen Motiven. Dessen Familie war auch am zweiten Prozesstag im Gericht anwesend.