Gutachten: Preisdeckel ist verfassungswidrig! Lassen Energieversorger die Strompreisbremse platzen?
Rechtsgutachten sieht in der Entlastung für Verbraucher einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Die Bundesregierung will mit einer Strompreisbremse die galoppierenden Energiepreise für die Verbraucher deckeln. Doch kaum steht die Einigung darüber, drohen Stromanbieter, die Entlastung platzen zu lassen. Denn Juristen sehen in der Bremse einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wie ein Gutachten jetzt herausstellt. Statt Hilfen für Verbraucher droht eine große Klagewelle der Stromunternehmen, falls der Strompreisdeckel beschlossen wird!
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Der Gesetzentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze das Grundrecht auf Eigentumsgarantie in der deutschen Verfassung, begründete die Firma Lichtblick am Donnerstag den Widerstand gegen die Preisbremse und verweist auf ein Rechtsgutachten der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue für den Hamburger Energieversorger.
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Mit der Strompreisbremse drohen höhere Preise für Verbraucher
„Der geplante Abschöpfungsmechanismus führt zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt“, so Lichtblick. Folge dieser Entwicklungen seien steigende Strompreise für Verbraucher, eine Behinderung des weiteren Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie im Einzelfall die Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung über das Gutachten berichtet.
Versorger rechnen mit Klagewelle
Scharfe Kritik am Gesetzentwurf, der derzeit innerhalb der Bundesregierung noch in der Ressortabstimmung ist, kam auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien. Die Präsidentin Simone Peter erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: „Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzlich als klar verfassungswidrig beschieden.“ Der Verband hatte bereits erklärt, es sei mit einer Klagewelle zu rechnen.
Ein Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse befristet bis mindestens Ende Juni kommenden Jahres „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.
Der Energieversorger Lichtblick spricht hinsichtlich der geplanten Abschöpfung von einer „verfassungswidrigen Sonderabgabe“ und rechnet ebenfalls mit einer Klagewelle gegen die Erlösobergrenze in ihrer bisherigen Form.