Präsident Steinmeier macht Mut, aber es gibt Impf-Streit
FDP verlangt, dass ein Gesetz regeln muss, wer zuerst geimpft werden darf. Regierung will nur eine Verordnung.

Berlin - Angesichts des von Mittwoch an verhängten scharfen Corona-Lockdowns hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier versucht, ein wenig Optimismus zu verbreiten, und zum Durchhalten aufgefordert: „Ich bin sicher, (...) die Lasten, die wir jetzt und noch eine Zeit tragen müssen, sind nicht vergeblich. Sie bringen uns dem Ende der Pandemie näher.“ Die Lage sei zwar „bitter ernst“, die Wochen voraussichtlich bis 10. Januar würden eine Prüfung für alle. Aber Deutschland sei ein starkes Land. Die Menschen seien füreinander da und würden über sich hinauswachsen. „Ich bin ganz sicher: Die Pandemie wird uns die Zukunft nicht rauben. Wir werden diese Krise überwinden.“
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In der politischen Ebene wird derweil gestritten, wie gut Deutschland auf die große Impfkampagne vorbereitet ist, die nach der in der EU spätestens am 29. Dezember erwarteten Freigabe des Biontech/Pfizer-Impfstoffs losgehen soll. Der Vize-Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag, Stephan Thomae, warf Bund und Ländern Versagen vor. „Seit Monaten hören wir aus dem Kanzleramt und von den Ministerpräsidenten, dass im Winter eine zweite Welle zu erwarten sei und dass es dann alsbald mit dem Impfen losgehen werde, trotzdem wurden für beides praktisch kaum Vorbereitungen getroffen.“
Man hätte längst ohnehin leerstehende Veranstaltungsorte als Impfzenten herrichten, zusätzliches Personal für die Verabreichung des Impfstoffes schulen und Impfverzeichnisse anlegen können, damit man weiß, wer geimpft werden wolle.
FDP fordert Impf-Gesetz
Im Bundestag wird es in diesem Zusammenhang am Donnerstag noch Debatten geben. Die FDP fordert - mit Rückendeckung des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags - ein Gesetz, mit dem die Reihenfolge der Bevölkerungsgruppen festgelegt wird, die geimpft werden, und legt einen eigenen Entwurf vor. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will das lediglich mit einer Verordnung regeln. Bislang gibt es nur eine wenig präzise gesetzliche Regelung. Sie sieht einen Vorrang für sehr Betagte, Vorerkrankte sowie Personal vor, das in „zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge“ tätig oder für die „Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen“ unverzichtbar ist.