Bundesverwaltungsgericht
Portoerhöhung der Post im Jahr 2016 war rechtswidrig
Bundesnetzagentur hatte falsche Maßstäbe bei der Bemessung des Briefpreises angelegt.

Die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe war rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Damals hatte die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent erhöht. Mittlerweile liegt dieses bei 80 Cent. Geklagt hatte ein Verband verschiedener Postunternehmen gegen die Bundesrepublik, die für die Regulierung der Post als Universaldienstleister zuständig ist. Das Bundesverwaltungsgericht hob damit das Ersturteil des Verwaltungsgerichts Köln auf.
Welche praktischen Folgen die Entscheidung haben könnte - etwa für das aktuell geltende Porto - war zunächst nicht absehbar.
Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten. Dies sei nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt, argumentierte das Gericht. (dpa)
Meistgelesen
Blick in die Sterne
Horoskop für heute: Mittwoch, der 4. Oktober 2023 – für alle Sternzeichen
Blick in die Sterne
Laut Horoskop: 3 Sternzeichen, die im Oktober besonders viel Power haben
Heiz-Saison gestartet
Heizkosten sparen: Wozu ist der kleine Plastik-Stift auf dem Thermostat da?
Rezept des Tages
Cremige Kürbissuppe: Dieses Herbst-Rezept ist ein Muss
Das geht aber schnell
Schnellstart bei „Hochzeit auf den ersten Blick“: Hier geht es schon ums Baby
Verkehrsvorschau