Ausgefüllte Zettel für die Gäste-Registrierung sind nicht nur Gesundheitsämter wichtig, auch die Polizei interessiert sich für die Kontaktdaten.
Ausgefüllte Zettel für die Gäste-Registrierung sind nicht nur Gesundheitsämter wichtig, auch die Polizei interessiert sich für die Kontaktdaten. Foto: Carsten Rehder/dpa

Name, Telefonnummer, Adresse - solche Kontaktdaten sollen in Corona-Zeiten beim Café- oder Restaurant-Besuch hinterlegt werden. Gesundheitsämter brauchen die Angaben zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Aber auch die Polizei hat Interesse an den Listen. Sind solche Zugriffe überhaupt zulässig?

Schon in mehreren Bundesländern griff die Polizei auf Gästedaten zurück, um Straftaten zu verfolgen. In Rheinland-Pfalz waren es ein Dutzend Fälle, überwiegend Gewalt- und Sexualdelikte, so eine Sprecherin. In Hamburg sind fünf Fälle bekannt, in denen die Polizei für Ermittlungen auf Gästedaten zurückgegriffen hatte, auch in Bayern und Bremen nutzten Beamte die Daten - zur Aufklärung eines Sexualdelikts und weiterer Verbrechen. 

Über die Nutzung der Daten ist jetzt eine Debatte entbrannt. Denn eigentlich sind die Angaben für örtliche Gesundheitsämter bestimmt im Falle eines Corona-Ausbruchs. Und meistens wird auf den Formularen Vertraulichkeit und eine Löschung nach vier Wochen zugesichert.  Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann fordert deshalb hohe Hürden für den Zugriff der Polizei auf die von Restaurants angelegten Listen. Auch der Gaststättenverband Dehoga verlangt von den Landesregierungen Klarheit, ob und wie die Polizei die Angaben auswertet.

Missbrauch freiwilliger Daten für den Virusschutz?

„Daten, die Bürger freiwillig für den Virusschutz geben, werden missbraucht“, kritisiert die Hamburger FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein die Zugriffe, die das Vertrauen der Bürger in den Corona-Schutz zerstören. Und das, um teils nur Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, wie ein Hamburger Bußgeld-Fall zeige.

Ganz anders sieht das Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU): „Es handelt sich um schwere Straftaten, bei denen das zur Ermittlung des Täters und für die Aufklärung der Straftat sinnvoll und richtig ist“, verteidigte er im ARD-„Mittagsmagazin“ die Beschlagnahmung der Gästelisten auf Grundlage der geltenden Strafprozessordnung. Auch wenn die Daten grundsätzlich nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden dürfen, sei laut bayerischer Polizei für die Aufklärung von Straftaten eine „Zweckänderung“ möglich.

Anna von Treuenfels-Frowein (FDP) lehnt Polizei-Zugriffe auf Kontaktdaten ab. Sie befürchtet, dass dadurch das Vertrauen der Bürger in den Corona-Schutz in die Brüche geht.
Anna von Treuenfels-Frowein (FDP) lehnt Polizei-Zugriffe auf Kontaktdaten ab. Sie befürchtet, dass dadurch das Vertrauen der Bürger in den Corona-Schutz in die Brüche geht. Foto: Christian Charisius/dpa

In Baden-Württemberg ist dies dagegen unmöglich: Aus der Corona-Verordnung „ergebe sich eine ausdrückliche und eindeutige Zweckbindung“, so ein Sprecher des Innenministeriums. Innenminister Thomas Strobl (CDU) machte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe klar: „Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig.“

In Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und NRW sind bislang noch keine Zugriffe auf Corona-Gästelisten bekannt. Doch im Rahmen von Strafverfahren sind dort solche Zugriffe unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit rechtlich erlaubt.