In Handschellen wird Hanno Berger in den Gerichtssaal geführt.
In Handschellen wird Hanno Berger in den Gerichtssaal geführt. dpa/Oliver Berg

Im milliardenschweren „Cum-Ex“-Steuerskandal hat vor dem Bonner Landgericht ein Strafprozess gegen den bekanntesten Akteur der Aktiendeals begonnen, den Anwalt Hanno Berger (71). Er gilt als Schlüsselfigur bei den verschachtelten „Cum-Ex“-Geschäften, die den deutschen Staat schätzungsweise 30 Milliarden Euro gekostet haben.

In dem Bonner Strafprozess werden Berger drei Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zeitraum 2007 bis 2013 vorgeworfen. Der Angeklagte soll die Hamburger Privatbank M. M. Warburg zur Aufnahme von „Cum-Ex“-Geschäften bewogen und maßgeblich geholfen haben, die nötigen Strukturen einzurichten.

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Was wusste Olaf Scholz?

Zudem soll er gutgläubige Investoren eingeworben haben. Dem Fiskus soll damit ein Schaden von 278 Millionen Euro entstanden sein, davon soll auch Berger profitiert haben. Bis heute ist nicht geklärt, ob der damalige Erste Bürgermeister Hamburgs in die Machenschaften verwickelt war. Er heißt Olaf Scholz.

Vom Beamten zum Milliarden-Jongleur

Der Jurist Hanno Berger war früher als beamteter Bankenprüfer für die hessische Steuerverwaltung tätig, später wechselte er die Seiten und beriet Banken und Investoren bei der Konstruktion der Geschäfte.

Dabei wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her geschoben, und zwar immer um den Stichtag der Dividenden-Auszahlung.

Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass „Cum-Ex“-Geschäfte eine Straftat waren und nicht nur die dreiste Ausnutzung einer Gesetzeslücke.

Die Geschäfte liefen vor allem im Zeitraum von 2006 bis 2012, danach ebbten sie nach einer Gesetzesänderung ab.

Berger flüchtete 2012 in die Schweiz

Berger hatte sich 2012 in die Schweiz abgesetzt, was vom Oberlandesgericht Frankfurt als Flucht gewertet wurde. Im Februar 2022 war er nach langer Gegenwehr an Deutschland ausgeliefert worden.

Bisher gab es drei Urteile gegen „Cum-Ex“-Akteure, die allesamt Schuldsprüche waren. Nun kommt Berger an die Reihe. Am 12. April beginnt vor dem Landgericht Wiesbaden ein weiteres „Cum-Ex“-Verfahren gegen ihn.