Österreich führt Corona-Impfpflicht ein - Als Anreiz soll es auch eine Impflotterie geben
Die Impfpflicht für Erwachsene über 18 Jahren tritt demnach am 4. Februar in Kraft.

Österreich hat die Einführung einer allgemeine Corona-Impfpflicht beschlossen.
Österreich ist das erste Land in der Europäischen Union, das diesen Schritt vollzogen hat. Der Gesetzesentwurf wurde am Donnerstagabend im Wiener Parlament nach einer mehrstündigen Debatte mit 137 zu 33 Stimmen angenommen. Die Impfpflicht für Erwachsene über 18 Jahren tritt demnach am 4. Februar in Kraft. Hohe Geldstrafen für Impfverweigerer sollen ab Mitte März verhängt werden.
Ausnahmen gibt es für Schwangere und für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ursprünglich wollte die Regierung daneben lediglich für Kinder unter 14 Jahren eine Befreiung von der Impfpflicht zulassen. Nun sind Jugendliche doch von der Regelung ausgenommen.
Auf den Text hatten sich die Regierungsparteien ÖVP und Grüne mit der sozialdemokratischen SPÖ und den liberalen Neos geeinigt. Die Annahme der Vorlage galt daher als sicher. Lediglich die rechtspopulistische FPÖ lehnt die Impfpflicht strikt ab.
Freiheitsstrafen wird es nicht geben
Bis Mitte März gilt zunächst noch eine Übergangsphase, innerhalb derer alle Haushalte schriftlich informiert und noch keine Strafen verhängt werden sollen. Danach muss mit einer Anzeige und einer Geldstrafe von 600 bis 3600 Euro rechnen, wer einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich hat und etwa bei einer Verkehrskontrolle keinen Impfnachweis vorlegen kann.
Lotterie als Anreiz
Die Strafhöhe hängt unter anderem von Einkommen und Vermögen ab. Auch bei wiederholten Anzeigen steigt das Bußgeld. Freiheitsstrafen sind hingegen explizit ausgeschlossen. Die Regierung aus ÖVP und Grünen verständigte sich zudem mit der SPÖ auf ein Anreiz- und Belohnungspaket zur Steigerung der Impfquote.
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Vorgesehen ist demnach unter anderem eine Impflotterie, bei der unter Geimpften Gutscheine im Wert von 500 Euro verlost werden. Außerdem sollen Gemeinden Finanzhilfen bekommen, deren Höhe sich nach der Impfquote in der jeweiligen Kommune richtet.