Ralf Wohlleben während des NSU-Prozesses.
Ralf Wohlleben während des NSU-Prozesses. dpa/Peter Kneffel

Der rechtskräftig als Waffenbeschaffer des NSU verurteilte Ralf Wohlleben (47) muss seine verbliebene Gefängnisstrafe antreten und bis auf Weiteres absitzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte es ab, die restliche Haft derzeit zur Bewährung auszusetzen. In einem halben Jahr könnte der Neonazi und frühere Vizevorsitzende der NPD Thüringen einen neuen Antrag stellen.  Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit könne „eine vorzeitige Haftverschonung nicht verantwortet werden“, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit.  

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Wohlleben beschaffte die Pistole, mit der die Neonazi-Mörder neun Menschen erschossen

Wohlleben war im Juli 2018 im Prozess um die rassistischen Morde der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht (OLG) München war zu der Überzeugung gelangt, dass Wohlleben den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Jahr 2000 mit einem Komplizen die Pistole besorgt hatte, mit der diese bis 2006 deutschlandweit acht Männer türkischer Herkunft und einen griechischstämmigen Mann ermordeten.

Der BGH hatte dieses Urteil im August 2021 bestätigt, damit ist es rechtskräftig.

Wohlleben war wenige Tage nach der Münchner Urteilsverkündung aus der sechs Jahre und acht Monate währenden Untersuchungshaft entlassen worden. Diese Zeit wird auf die zu verbüßende Strafhaft angerechnet, also bleiben noch drei Jahre und vier Monate.

Wohlleben saß sechseinhalb Jahre lang in Untersuchungshaft

Zum Zeitpunkt seiner Entlassung 2018 hatten nur noch elf Tage gefehlt, dass Wohlleben gegebenenfalls zur Bewährung hätte entlassen werden können. Das ist bei schweren Verbrechen  möglich, wenn zwei Drittel der verhängten Strafe abgesessen sind.

Der Generalbundesanwalt hatte wegen der fast erreichten Zwei-Drittel-Haft „vorläufig von einer Ladung des Verurteilten zum Strafantritt abgesehen“.

Jetzt war Wohlleben beim  OLG München mit dem Antrag gescheitert, die Reststrafe offiziell zur Bewährung auszusetzen. Beim BGH hatte er auch mit seiner sofortigen Beschwerde keinen Erfolg. Das Gericht erklärte: „Wegen des sehr hohen Gewichts der durch einen möglichen Rückfall bedrohten Rechtsgüter“ seien hier „besonders strenge Anforderungen an die Erwartung künftiger Straffreiheit zu stellen“. Dabei sehen die Richter das Risiko „nicht in eigenen Gewalttaten, sondern im künftigen möglichst unauffälligen Unterstützen fremder Gewalttaten“ aus der rechtsextremistischen und neonazistischen Szene.