Janine Wissler, Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, bekam ebenfalls ein Drohschreiben vom „NSU 2.0“. 
Janine Wissler, Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, bekam ebenfalls ein Drohschreiben vom „NSU 2.0“.  dpa/Bernd Von Jutrczenka

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Zusammenhang mit den „NSU 2.0“-Drohschreiben Anklage erhoben. Dem 53 Jahre alten mutmaßlichen Verfasser wird unter anderem Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zur Last gelegt, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Zuständig ist die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt.

Die Anklageschrift umfasst 120 Seiten. Der Mann wurde am 3. Mai in seiner Berliner Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er soll eine Serie von Drohschreiben verschickt haben, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Der Angeschuldigte soll zwischen August 2018 und März 2021 insgesamt 116 selbst verfasste Drohschreiben verschickt haben – per E-Mail, Fax oder SMS. Empfänger waren unter anderem Bundestagsabgeordnete, Parlamentarier des hessischen Landtags, eine Frankfurter Anwältin sowie Künstler und Menschenrechtsaktivisten.

Schreiben voller Beleidigungen und Drohungen

Dabei habe er regelmäßig die Grußformel „Heil Hitler“ verwendet sowie sich selbst „SS-Obersturmbannführer“ genannt. Die Schreiben enthielten massive verbale Beleidigungen wie „Abfallprodukte“, „Volksschädling“ oder drastische Schimpfwörter gegen Menschen mit türkischen Wurzeln. Gedroht wurde unter anderem mit „Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst“ oder damit, dass Familienangehörige „mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet“ würden.

Verdächtiger kam sogar an geheime Daten über seine Opfer

Zur Verstärkung der Drohwirkung soll der Verfasser nicht frei zugängliche Daten genannt haben. An diese soll er den Ermittlungen nach herangekommen sein, indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein. Der Verdacht, Polizeibeamte könnten an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.

Dem Mann werden in 67 Fällen folgende Vergehen zur Last gelegt: Beleidigung, versuchte Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz.