Corona-Verordnung
Niedersachsen: Gericht kippt Sperrstunde
Die Richter gaben der Klage einer Barbetreiberin aus Delmenhorst statt. Keinen Bestand hat damit auch das Alkoholverkaufsverbot.

dpa/Annette Riedl
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Niedersachsen hat die nächtliche Sperrstunde für Gastronomiebetriebe und das Verbot für einen Außerhausverkauf vorläufig gekippt. Die Richter gaben mit ihrem im gesamten Bundesland geltenden Beschluss der Klage einer Barbetreiberin aus Delmenhorst am Donnerstag statt. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
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Das Gericht gab an, dass die in der zuletzt am 22. Oktober veränderten Fassung der landeseigenen Corona-Verordnung, konkrete Ausgestaltung der Regelungen zur Sperrstunde und zum Verbot des Außerhausverkaufs von Alkohol durch gastronomische Betriebe „keine notwendigen infektionsrechtlichen Schutzmaßnahmen“ darstellen würden. Dennoch können sich derartige Maßnahmen positiv auf die Eindämmung des Infektionsgeschehens auswirken, merkte es weiter an.
Richter kritisieren pauschale Regelung
Anstoß nahmen die Richter dabei an der pauschalen Regelung, die Sperrstunde und das Verkaufsverbot in allen Regionen mit einem sogenannten Sieben-Tage-Inzidenzwert von mehr als 35 oder 50 in Kraft zu setzen. Diese Verknüpfung sei „nicht ausreichend“, hieß es dazu. Das habe das OVG bereits in einem Verfahren rund um ein Beherbergungsverbot für Touristen aus Risikogebieten klargemacht.
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Auch mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter der Gastronomiebetriebe sei die Verordnung nicht schlüssig begründet worden. So habe das Land nicht nachvollziehbar darlegen können, warum ausgerechnet der Aufenthalt in einem entsprechenden Betrieb zwischen 23 Uhr und sechs Uhr morgens ein erhöhtes Risiko bedeute.