Sogar Versteigerungen sind geplant
Neues Gesetz gegen Tempo-Sünder: Wer hier rast, verliert sein Auto!
In Österreich geht man nun entschlossener gegen Raserei vor. Wer einen Bleifuß hat, riskiert hier, dass das Auto eingezogen und versteigert wird.

Immer wieder kommt es auf den Straßen überall zu schweren Unfällen, weil manche einfach nicht den Fuß vom Gaspedal nehmen können – in Österreich geht man nun mit noch mehr Härte gegen Raser vor. Bereits im Dezember kündigte Umweltministerin Leonore Gewessler von den Grünen hier ein neues Gesetzes-Paket an, nun ist es fertig. Die Regeln sind hart, sollen Bleifüße gewaltig in die Schranken weisen. Denn: In Extremfällen soll es möglich sein, dass Rasern ihr Auto weggenommen wird!
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Wer rast, riskiert in Deutschland Punkte in Flensburg und den Verlust des Führerscheins – in Österreich kann es ab Herbst 2024 nun sogar dazu kommen, dass die Behörden Rasern das Auto wegnehmen! Konkret ist geplant, dass die Polizei das Recht bekommt, Autofahrern das Fahrzeug zu entziehen, wenn sie innerorts 60 km/h zu schnell unterwegs waren, außerorts 70 km/h. Das bedeutet konkret: Bei 110 km/h innerorts, 170 km/h auf Landstraßen oder 200 km/h auf Autobahnen wäre der Wagen weg.
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Eingezogene Autos können in Sonderfällen sogar versteigert werden
Und damit nicht genug: Falls ein Raser wiederholt auffällig geworden ist oder es um besonders schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen geht, soll sogar erwogen werden, das entsprechende Fahrzeug dauerhaft zu entziehen und zu versteigern. Das werde in jedem Fall einzeln von den Behörden geprüft, heißt es in Medienberichten. Der Erlös komme dann der Verkehrssicherheit zugute, solle reinvestiert werden.
Die Ministerin stellte aber klar, dass es nicht darum gehen solle, Menschen für Fehler zu bestrafen, die sie vielleicht mal machen. Vielmehr sei es Ziel des neuen Gesetzes, extremer Raserei den Riegel vorzuschieben. Und was passiert, wenn ein Raser mit einem Wagen unterwegs ist, der ihm gar nicht gehört? Dann sieht das Gesetz vor, dass ein Lenkverbot zum Tragen kommt. Das heißt: Der Fahrer darf das Fahrzeug nicht mehr lenken, zugleich darf der Eigentümer des Fahrzeugs dem Fahrer den Wagen nicht mehr überlassen.
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Rasern das Auto wegnehmen: Kann das auch in Deutschland kommen?
Kann so etwas auch in Deutschland kommen? Schon – aber nur in einem bestimmten Fall. „Wo bei Straftaten das Fahrzeug als Tatmittel eingesetzt wird, kann es eingezogen werden und vom Richter als Einziehungsgegenstand bestätigt werden“, sagte Michael Mertens, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, in einem Interview. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung alleine reiche aber nach deutschem Recht nicht für einen Straftatbestand, dabei handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Anders sei es etwa bei Straßenrennen, bei denen Menschen zu Schaden kommen.
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