Die neue Heizkostenverordnung könnte Mieter zusätzlich Geld kosten.
Die neue Heizkostenverordnung könnte Mieter zusätzlich Geld kosten. dpa/Patrick Pleul

Mit ihrer neuen Heizkostenverordnung will die Bundesregierung mehr Transparenz für Mieter beim Energieverbrauch schaffen, am Freitag stimmte der Bundesrat der Novelle zu. Ziel ist es, dass Mieter ihr Heizverhalten anpassen und letztlich sparen können.

Der Bundesrat verlangte jedoch, die Regelung schon nach drei statt nach fünf Jahren zu überprüfen. Die Länderkammer sorgt sich wie auch der Deutsche Mieterbund, dass zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen können.

Einbau neuer Zähler für die Heizkostenabrechnung nötig

Und darum geht es bei der neuen Heizkostenverordnung: Zentraler Bestandteil ist, dass Zähler zur Erfassung des Energieverbrauchs künftig aus der Ferne ablesbar sein müssen. Dies gilt für neu installierte Zähler, bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden.

Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat enthalten, ebenso zum Durchschnittsverbrauch. Außerdem müssen auch Informationen zum Brennstoffmix und den erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen geliefert werden.

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Sobald die fernablesbaren Zähler installiert sind, sollen Mieterinnen und Mieter jeden Monat Informationen zu ihrem Verbrauch erhalten. Diese Informationen können postalisch, aber auch per E-Mail oder in einer App zur Verfügung gestellt werden.

Haben Mieter höhere Kosten durch teure Abrechnungsinfos? 

Die Neuerungen sollen Verbraucher zu einem „bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anregen“. Das Heizverhalten soll so angepasst und der Ausstoß von CO2-Emissionen reduziert werden.

Aber gleichzeitig könne die Gesetzesänderung zu erheblichen Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter führen, warnt der Mieterbund. Es sei zu befürchten, „dass Mieterinnen und Mieter für diese Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssen als sie zusätzlich an Energiekosten einsparen“, kritisiert der Mieterbund.

Droht eine Mieterhöhung wegen der neu eingebauten Ablesegeräte?

Der Gesetzgeber habe es versäumt, die Kosten der Verbrauchserfassung zu begrenzen. Diese könnten beispielsweise durch hohe Abrechnungskosten und drastische Preiserhöhungen bei den Messdienstunternehmen verursacht werden. Den Aufwand für neu eingebaute Geräte könnten Vermieter außerdem zum Anlass für Mieterhöhungen wegen Modernisierung nehmen oder unter gewissen Umständen die Anmietungskosten für die Zähler auf die Wohnungsmiete umlegen.

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Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Neuregelung keine zusätzlichen Kosten entstehen dürften. Schließlich würde es Kosten sparen, wenn Zählerstände künftig vor Ort nicht mehr abgelesen werden müssten. Diese Ersparnisse müssten auch den Verbrauchern zugutekommen.