Wer nicht geboostert ist, deshalb in Quarantäne muss und nicht zur Arbeit gehen kann, soll künftig kein Geld mehr bekommen.
Wer nicht geboostert ist, deshalb in Quarantäne muss und nicht zur Arbeit gehen kann, soll künftig kein Geld mehr bekommen. Sebastian Gollnow/dpa

Wohl dem, der gegen Corona bereits geboostert ist. Für alle anderen könnte es bald richtig ungemütlich werden. Die Inzidenz-Zahlen steigen ungebremst. Und mit den vielen positiven Corona-Fällen steigt auch die Zahl derer, die in Quarantäne müssen. Millionen Menschen droht jetzt der Lohnausfall!

Das gilt für alle Kontaktpersonen, die entweder gar nicht geimpft sind oder deren Grundimmunisierung länger als drei Monate zurück liegt – die also keine Booster-Impfung bekommen haben. Genau die sollen künftig auch kein Geld mehr kriegen, wenn sie nicht zur Arbeit erscheinen können – wegen Quarantäne.

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Keine Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Zur Erinnerung: Am Anfang der Pandemie konnten Beschäftigte, die wegen angeordneter Quarantäne nicht arbeiten konnten und deshalb finanzielle Ausfälle zu beklagen hatten, eine Entschädigung bekommen. In dem Fall ging der Arbeitgeber in Vorleistung, zahlte den Lohn weiter, konnte sich das Geld aber zurückholen.

Als allen Menschen im Herbst ein Impfangebot gemacht wurde, fiel diese Lohnfortzahlung bereits für Ungeimpfte weg. Der Grund: Man hätte sich impfen lassen können und für vollständig Geimpfte galten Quarantäne-Vorgaben meist nicht.

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Doch nun ist wieder alles anders. Wirklich vollständig geimpft ist man nur noch mit Booster-Impfung. Bereits drei Monate nach der Grundimmunisierung wird nun Impfung Nummer drei empfohlen. Von den insgesamt gut 60 Millionen geimpften Menschen in Deutschland sind nur 40 Millionen auch geboostert.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen die rund 20 Millionen Menschen ohne Booster schon jetzt Einschränkungen in Kauf nehmen – überall dort, wo 2G plus gilt (z.B. in Restaurants oder beim Sport), müssen Personen, die nicht geboostert sind, neben ihrem Impfnachweis auch einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen.

Booster-Pflicht für Arbeitnehmer durch die Hintertür

Nun kommt also die Booster-Pflicht für Arbeitnehmer durch die Hintertür. Laut einem Kurz-Gutachten der Bundestagsjuristen, das der Bild-Zeitung vorliegt, sollen Arbeitnehmer, die nur ein- oder zweimal geimpft sind und in Quarantäne müssen, bald keinen Anspruch auf Lohnzahlung mehr haben. Dort heißt es: „Das Fehlen der Covid-19-Auffrischungsimpfung würde dann zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs […] führen.“ Schließlich könnte man die Quarantäne mit der Booster-Impfung ja umgehen.

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Arbeitsrecht-Anwalt Arnim Buck bestätigt in der Bild: „Wer sich nicht boostern lässt, riskiert für den Quarantäne-Fall, dass er keinen Lohn bekommt. Ein weiterer Schritt Richtung Impfpflicht durch die Hintertür.“