Ein Polizeiwagen am Einfahrtstor der Justizvollzugsanstalt Halle/Saale. Der inhaftierte Attentäter Stephan B. hatte beim Hofgang einen Fluchtversuch unternommen. 
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Ein Polizeiwagen am Einfahrtstor der Justizvollzugsanstalt Halle/Saale. Der inhaftierte Attentäter Stephan B. hatte beim Hofgang einen Fluchtversuch unternommen. 

Während eines Hofgangs entwischte Stephan B. (27) seinen Aufsehern, kletterte über einen Zaun und konnte sich dort für rund fünf Minuten unbeobachtet im Gefängnis bewegen. Erst dann nahmen ihn die Wächter wieder in Gewahrsam. Der Fluchtversuch des Halle-Attentäters am vergangen Samstag sorgt für Entsetzen.

„Das muss Folgen haben“, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding und bestellte für Donnerstag die Gefängnisleitung ins Ministerium nach Magdeburg. Dabei wolle sie von den Verantwortlichen auch wissen, warum sie erst am Dienstag von der kurzzeitigen Flucht am Samstag eruhr. Das Gefängnispersonal habe ganz offensichtlich Vorschriften verletzt, sagte die CDU-Politikerin. Der Attentäter darf seine kameraüberwachte Zelle eigentlich nicht ohne Aufsicht verlassen. Nach dem Vorfall wurde Stephan B. am Mittwoch ins Gefängnis nach Burg bei Magdeburg gebracht - es ist das modernste und größte Gefängnis im Land.

Schusslöcher an der Eingangstür der Synagoge in Halle/Saale. Attentäter Stephan B. wollte in die Synagoge eindringen und ein Blutbad anrichten.
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Schusslöcher an der Eingangstür der Synagoge in Halle/Saale. Attentäter Stephan B. wollte in die Synagoge eindringen und ein Blutbad anrichten.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 - am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur - schwer bewaffnet versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen. Als er das nicht schaffte, erschoss er auf der Straße eine Passantin (40) und dann einen 20-Jährigen in einem nahen Döner-Imbiss.