Nach der Geburt: Familienministerin will 14 Tage bezahlten Väterschutz
Arbeitgeber sind nicht begeistert, weil sie für das Projekt der Ampel bezahlen müssten

Männer sollen nach der Geburt ihres Kindes eine bezahlte „Väterzeit“ von zwei Wochen in Anspruch nehmen können - entsprechend dem Mutterschutz von acht Wochen nach der Geburt. „Mir liegt es am Herzen, dass Väter keinen Urlaub nehmen müssen, um nach der Geburt beim Baby sein zu können“, sagte Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne).
Aktuell sei es noch so, dass Väter sich „mit Mühe ihren Urlaub zusammenkratzen“ müssten, um nach der Geburt beim Neugeborenen und der Mutter sein zu können. Genau an dieser Stelle würden die Pläne der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP ansetzen, erklärte Spiegel.
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Aus Spiegels Sicht ist es deshalb überfällig, auch eine Art „Väterschutz“ einzuführen - wenn auch nur für eine kurze Zeit. „Die Zeit nach der Geburt ist eine ganz besondere Zeit im Leben. Eltern und Neugeborene sollten füreinander Zeit haben. Zwei Wochen seien „ein überschaubarer Zeitraum und gleichzeitig ein wichtiges familienpolitisches Zeichen“.

An den Plänen hatte es jüngst bereits Kritik gegeben – vor allem von Seiten der Arbeitgeber. „Die derzeit geltenden und gerade erst ausgeweiteten Regelungen zur Elternzeit sollten erst einmal ihre Wirkung entfalten, bevor über neue Instrumente nachgedacht wird“, hatte etwa der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, vor einigen Wochen im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ angemahnt. Von den Gewerkschaften kam dagegen Zuspruch.
Spiegel kündigte an, mit Arbeitgebern darüber das Gespräch suchen zu wollen. Auch die Perspektive von Beschäftigten, Gewerkschaften und Verbänden wolle sie einfließen lassen, sagte die Ministerin. Die Details – etwa dazu, wer genau die Kosten für diesen „Väterschutz“ künftig übernehmen soll – würden noch geklärt.
Beim Mutterschutz, der sechs Wochen vor dem angenommenen Geburtstermin beginnt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse maximal 13 Euro pro Kalendertag, den Rest bis zum durchschnittlichen Netto muss der Arbeitgeber zahlen.