Einige Schnelltest-Zentren sollen mehr Tests abgerechnet haben als durchgeführt wurden.
Einige Schnelltest-Zentren sollen mehr Tests abgerechnet haben als durchgeführt wurden. dpa/Julian Stratenschulte

Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung und Qualität der Corona-Schnelltests will das Gesundheitsministerium die Testverordnung ändern und so die Vergütung für die Tests reduzieren.

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Laut einem Eckpunktepapier soll die Vergütung der Abstrichnahme auf acht Euro (aktuell bis zu 15 Euro) festgelegt werden, berichtete Welt am Sonntag. Sachkosten sollen nur noch mit einer Pauschale von drei Euro (bisher bis zu sechs Euro) erstattet werden. Zudem sind verstärkte Kontrollen vorgesehen.

Zuletzt hatte es vermehrt Berichte über Betrug bei den kostenlosen Bürgertests gegeben. Die Betreiber von Testzentren müssen beispielsweise bislang für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben.