EuGH-Urteil

Mobilfunk: O2 erstattet Gebühren für bestimmte Kunden

Die Maßnahme hängt zusammen mit der Umstellung auf den seit 2017 geltenden EU-Roaming-Tarif, den der Anbieter jetzt nachholt.

Teilen
Roaming: Unter Umständen hat man Anspruch auf eine Rückzahlung (Symbolbild).
Roaming: Unter Umständen hat man Anspruch auf eine Rückzahlung (Symbolbild).dpa/Christin Klose

Bei bestimmten Mobilfunk-Kunden holt Telefónica (O2) aktuell eine Umstellung auf den seit 2017 geltenden EU-Roaming-Tarif nach und erstattet in diesem Zusammenhang Gebühren. Damit setzt das Unternehmen die Vorgaben eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem September 2020 um (Rechtssache C-539/19). Das teilte der Verbraucherzentralen-Bundesverband (vzbv) mit, der geklagt hatte.

Die Umstellung hätte bereits Mitte 2017 automatisch erfolgen müssen, wenn Kunden nicht widersprachen. Ein Widerspruch ist auch heute noch möglich, etwa wenn ein alternativer Roaming-Tarif vorteilhafter ist, so der vzbv. Telefónica werde Betroffene hierüber rechtzeitig und individuell informieren.

Automatische Erstattung

Für den Zeitraum ab dem 3. September 2020 (Zeitpunkt des EuGH-Urteils) bis zum Zeitpunkt der möglichen nachträglichen Umstellung werden etwaige Mehrkosten für EU-Roaming oberhalb der Kosten des regulierten Tarifs automatisch erstattet, erklärt Telefónica auf einer Informationsseite.

Über die Seite können Betroffene zudem die Erstattung angefallener Gebühren im Zeitraum 15. Juni 2017 bis 2. September 2020 beantragen, die bei einer automatischen Umstellung in den regulierten EU-Roaming-Tarif nicht angefallen wären.

Erstattung auf Antrag

Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Kunde hat mit Telefónica bereits vor dem 15. Juni 2017 einen Mobilfunkvertrag geschlossen und diesen nach dem 15. Juni 2017 innerhalb der Europäischen Union, beziehungsweise in Liechtenstein, Norwegen oder Island verwendet.

Außerdem muss Telefónica dafür Roaming-Entgelte in Rechnung gestellt haben, die bei einer Nutzung in Deutschland nicht angefallen wären. Die Höhe der Entgelte müssen Kunden anhand entsprechender Belege wie Rechnungen oder Einzelverbindungsnachweisen nachweise.

2017 trat die letzte Stufe der EU-Roaming-Regulierung für den Mobilfunk innerhalb der EU in Kraft: die Abschaffung aller Extragebühren, damit Nutzer auch in anderen Ländern zu den gleichen Kosten wie daheim telefonieren und surfen können („Roam like at home“).

Zehn Prozent der Kunden betroffen

Mobilfunkanbieter mussten zum 15. Juli 2017 automatisch auf den regulierten EU-Roaming-Tarif umstellen, wenn Kunden dem nicht widersprachen. Telefónica (O2) hatte aber nur bei jenen automatisch umgestellt, die auch schon vorher mit einem regulierten Roaming-Tarif telefonierten - nach Unternehmensangaben waren das 90 Prozent aller Kunden.

Die übrigen zehn Prozent hatten sich demnach für einen Roaming-Tarif zu anderen Konditionen entschieden, die Mobilfunk-Kunden nach wie vor buchen können. Diese Gruppe war nicht automatisch umgestellt worden, sondern vom Unternehmen aufgefordert worden, die Umstellung per SMS zu beantragen.