Mit DIESEN zehn Punkten in drei Stufen zum Freedom Day: DIESE Corona Lockerungen werden heute Wirklichkeit!
Fast alle Corona-Schutzmaßnahmen sollen entfallen!

Der 20. März wird so etwas wie der deutsche „Freedom Day“: Aber anders als etwa in Großbritannien und Dänemark sollen auch darüber hinaus in bestimmten Bereichen Masken getragen werden. So gut wie alle weiteren Maßnahmen sollen aber stufenweise entfallen. Bund und Länder wollen die Lockerungen am heutigen Mittwoch beschließen. Im Zentrum steht ein Drei-Stufen-Plan mit dem Wegfall der allermeisten Einschränkungen ab dem 20. März. Was die aktualisierte Beschlussvorlage von Bund und Ländern vorsieht:
Private Treffen:
Hier gilt für Geimpfte und Genesene bisher eine Obergrenze von zehn Menschen. Sie soll entfallen. Die Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben bis zum 19. März bestehen. Sobald sie an einer Zusammenkunft teilnehmen, gilt: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und auf bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
Einzelhandel:
Wo dies noch nicht geschehen ist, entfallen in einem ersten Schritt die Zugangsbeschränkungen. Allerdings gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
Gastronomie und Hotels:
In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Menschen mit tagesaktuellem Test ermöglicht. Auch für Übernachtungsangebote gilt dann diese Regel. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
Großveranstaltungen:
Bei überregionalen Großveranstaltungen - auch im Sport - können Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgesehen, wobei die Personenzahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden soll.
Bei Veranstaltungen im Freien wird maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgeschlagen, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Über alle hier genannten Zahlen gibt es aber noch keine Einigung. Flankierend sollten Masken getragen werden.
Wegfall aller „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“:
In einem dritten Schritt entfallen ab dem 20. März alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen - auch die im Infektionsschutzgesetz geregelte Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten Homeoffice anbieten - etwa bei der Arbeit im Großraumbüro.
Der Termin 20. März ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz: Denn die Regelung erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März.
Niedrigschwellige Maßnahmen:
Über den 19. März hinaus möglich bleiben sollen „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ wie die Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen, aber auch das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben oder Testpflichten in bestimmten Bereichen. Dafür muss aber ein neues Gesetz beschlossen werden.
Künftige Gesetze:
Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern, soll die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren für neuerliche Schutzmaßnahmen einleiten.
Genesenenstatus:
Für großen Ärger hatte die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gesorgt. Die kurzfristige Änderung quasi über Nacht kam dadurch zustande, dass per Verordnung eine automatische Anpassung an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts eingeführt wurde. Dies soll rückgängig gemacht werden.
Allgemeine Impfpflicht:
Um eine Belastung des Gesundheitswesens zu verhindern, „bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“, heißt es in der Beschlussvorlage. Derzeit werden verschiedene Modelle diskutiert.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht:
Zu diesem Streitthema wird in der Vorlage auf die anhaltenden Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern verwiesen. Bayern und eine andere Länder halten die für den 15. März vorgesehene Regelung für derzeit nicht umsetzbar und fürchten personelle Engpässe in Alten- und Pflegeheime, wenn ungeimpfte Mitarbeiter dort nicht mehr erscheinen dürfen.
„Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen“, heißt es nun in dem Papier. „Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar.“ Daher werde es „nicht sofort flächendeckend automatisch“ dazu kommen.