Mindestlohn, Minijobs, Maskenpflicht und Führerschein: DAS sind die wichtigsten Änderungen für Verbraucher im Oktober!
Was ist neu ab 1. Oktober? Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Mit dem Herbst kommen auf die Verbraucher in Deutschland auch wichtige Neuerungen zu: Was ist neu ab Oktober? Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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Mindestlohn steigt weiter
Der Mindestlohn wird erneut angehoben. Er steigt von 10,45 auf 12 Euro. Tarifverträge, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen, sind dann in diesem Punkt hinfällig.
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Höherer Verdienst für Minijobber erlaubt
Zum 1. Oktober wird die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro im Monat angehoben. Für Beschäftigte in Midijobs, die bislang zwischen 450 und 1300 Euro monatlich verdienen durften, erhöht sich die Grenze ab Oktober auf 520 bis 1600 Euro.
Damit diejenigen, die schon jetzt zwischen 450,01 und 520 Euro verdient haben, ihren Versicherungsstatus nicht verlieren, greift bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsregelung, die Betroffenen Bestandsschutz gewährt.
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Maskenpflicht in Flugzeugen entfällt
Weil im Herbst und Winter wieder höhere Corona-Infektionszahlen erwartet werden, gilt ab 1. Oktober das neue Bundes-Infektionsschutzgesetz. Die Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen wird demnach verlängert. In Heimen und Kliniken muss zusätzlich ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden.
Auch in Fernzügen gilt weiter die Maskenpflicht, in Flugzeugen fällt sie dagegen weg. Je nach Infektionsgeschehen können die Länder auch weitere Auflagen wie etwa eine Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants oder Veranstaltungsräumen verhängen. In Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können.
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Arbeitgeber müssen dagegen ihren Mitarbeitenden kein Homeoffice anbieten, sie sollen im Rahmen eines Hygienekonzepts lediglich Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.
Corona: Nur eine Dreifachimpfung zählt
Ab dem 1. Oktober 2022 ist grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. Alternativ zur Booster-Impfung reichen auch zwei Impfungen und der Nachweis, dass man von einer Corona-Erkrankung genesen ist. Als „frisch geimpft“ gelten diejenigen, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Eine Impfpflicht, um Innenräume zu betreten, ist aber nicht vorgesehen. Falls die Landesregierung eine Maskenpflicht in Innenräumen verhängt, reicht die Maske, um Bars, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu betreten. Von der Maske befreit wären nur diejenigen, die einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können.
Die Länder können aber auch frisch Geimpfte oder Genesene von der Maskenpflicht befreien. Als Genesen gilt man ab dem 29. Tag nach dem Nachweis der Infektion und höchstens 90 Tage lang. Der Gesenenen-Nachweis kann durch einen PCR-Test erbracht werden.
Umstrittene Gasumlage kommt doch nicht
Ab Oktober sollte auch die Gasumlage erhoben werden – so plante es zumindest Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Doch am Donnerstag zog die Ampel-Koalition die Notbremse, nun sollen Verbraucher entlastet statt durch eine Umlage stärker belastet werden. Geplant ist ein Gas- und Strompreisdeckel, die Ausgestaltung ist aber noch offen.
Umsatzsteuer auf Gas sinkt
Die Energiepreise steigen seit Monaten unvermindert an. Um Abhilfe zu schaffen, entschied die Bundesregierung, den Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent zu senken, die Steuersenkung gilt auch für Fernwärme.
Heizungscheck wird Pflicht
Die ab Oktober geltende Verordnung mit dem Namen „Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ legt für Hausbesitzerinnen und -besitzer fest, dass sie ihre Heizung innerhalb der nächsten zwei Jahre durchchecken lassen müssen.
Neue Fragen bei der Führerscheinprüfung
Achtung, Fahrschüler, ab dem 1. Oktober 2022 werden die Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung geändert. Laut dem Portal „Fahren lernen“ gibt es dann über alle Klassen verteilt 52 neue oder überarbeitete Fragen. Neue Fragen werden hinzugefügt, alte Fragen überarbeitet.
Wer also die Prüfung im Herbst anstrebt, sollte sichergehen, auch die neuen Fragen vorliegen zu haben und Übungsprogramme gegebenenfalls zu aktualisieren.
Frist für die Einreichung der Grundsteuer-Erklärung
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen. Die Frist endet regulär am 31. Oktober. In der Regel müssen die Erklärungen elektronisch beim Finanzamt eingehen – über einen Zugang beim Portal Elster und dem dort bereitgestellten Formular. Es dürfen aber auch kommerzielle Steuerprogramme verwendet werden, die eine Schnittstelle zu Elster anbieten. Menschen, die über keinen eigenen Internetzugang verfügen, können die Erklärung auch von Angehörigen anfertigen lassen. In Ausnahmefällen ist auf Anfrage beim Finanzamt auch eine Erklärung in Papierform möglich.