Meuterei gegen Merkels Notbremse-Gesetz
Der Deutsche Landkreistag verurteilte die Pläne für ein neues Infektionsschutzgesetz als ein „in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“.

Meuterei gegen Angela Merkels (CDU) Pläne für bundesweit einheitliche verschärfte Corona-Regeln per Gesetz: Die deutschen Landkreise lehnen den Entwurf eines neuen Infektionsschutzgesetzes rigoros ab. Er sei ein „in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Damit verlasse der Bund den Modus gemeinsamer Krisenbekämpfung und wolle direkt vor Ort wirkende Maßnahmen anordnen.
Kein Durchregieren aus Berlin
Im Entwurf plant der Bund unter anderem nächtliche Ausgangssperren in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner und Schulschließungen ab einer Inzidenz von 200. Weitere Regelungen betreffen die Schließung von Schulen, Kitas, Läden, Gastronomie, Hochschulen, Sportstätten und Kultureinrichtungen.
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Er halte es für fraglich, passgenaue Lösungen für „höchst unterschiedliche Situationen vor Ort unmittelbar in einem Bundesgesetz vorzuschreiben“, sagte Sager. Bundeseinheitliche Lösungen seien „gerade nicht das Gebot der Stunde“. Da die Corona-Lage von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sei, sei „pauschales Agieren nicht treffsicher genug“. Der Deutsche Städtetag hatte die geplanten einheitlichen Notbremsenregelungen dagegen zuvor begrüßt.

Gerichte bezweifeln Wirksamkeit von Ausgangssperren
Auch aus der Justiz hagelt es heftige Kritik: „Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus“, die Pläne haben „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“, attackiert Jens Gnisa, Direktor am Amtsgericht Bielefeld (NRW), auf seiner Facebook-Seite die Kanzlerin. „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz“, so der Ex-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes weiter.
Allein die Inzidenz als Maßstab für Einschränkungen heranzuziehen, sei bei derartig drastischen Maßnahmen „willkürlich“. Die Inzidenz hänge davon ab, wie viel getestet wird. „Dies ist manipulierbar“, so der Jurist. Die angestrebten Maßnahmen seien in dieser Umsetzung „nicht der Brückenlockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird“, sagt Gnisa. Sondern „ein nicht mehr einzufangender Dauerlockdown“.
Am Dienstag soll das neue Infektionsschutzgesetz im Kabinett beschlossen werden, der Bundesrat muss ebenfalls zustimmen.