Bei Zulieferern wie hier aus der indischen Textilindustrie müssen deutsche Firmen auf die Wahrung der Menschenrechte achten.
Bei Zulieferern wie hier aus der indischen Textilindustrie müssen deutsche Firmen auf die Wahrung der Menschenrechte achten. imago/Joerg Boethling

Vier Monate vor der Bundestagswahl hat die große Koalition ihren Streit über das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten doch noch beigelegt. Das Gesetz kann nun endgültig im Bundestag beschlossen werden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr.

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Mitte Mai war es in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen worden, weil Unionsabgeordnete noch Diskussionsbedarf zur Unternehmenshaftung sahen. Diese soll nun gesetzlich ausgeschlossen werden.

Die Ziele des neuen Lieferkettengesetzes: 

  • Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden.
  • Unternehmen sollen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt.
  • Wird einer Firma ein Missstand bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.

Deutschland bekomme das stärkste Lieferkettengesetz in Europa, sagte SPD-Fraktionsvize Katja Mast der Deutschen Presse-Agentur. Unionsfraktions-Vize Hermann Gröhe erklärte, in den Verhandlungen sei ein gutes Ergebnis erreicht worden, für das er die Zustimmung beider Koalitionsfraktionen erwarte. „Dann ist der Weg frei für eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag im Juni.“

Sorgfaltspflicht für Unternehmer endet nicht am Werkstor 

Ein Junge arbeitet in Bangladesch auf einer Schiffswerft – das Gesetz soll auch Kinderarbeit eindämmen.
Ein Junge arbeitet in Bangladesch auf einer Schiffswerft – das Gesetz soll auch Kinderarbeit eindämmen. dpa/Md Mehedi Hasan/ZUMA Wire

Mast betonte: „Unternehmerische Verantwortung ist grenzenlos. Die weltweite Wahrung und Achtung von Menschenrechten ist ein verpflichtender Bestandteil dieser Verantwortung.“ Die Sorgfaltspflicht ende künftig nicht mehr am Werkstor.

Der Bundestag kommt im Juni vor der Sommerpause noch zweimal zu regulären Sitzungswochen zusammen, in denen das Gesetz verabschiedet werden könnte.