In die U-Bahn einsteigen ohne Fahrkarte? Die Strafen für Schwarzfahrer sollen abgemildert werden.
In die U-Bahn einsteigen ohne Fahrkarte? Die Strafen für Schwarzfahrer sollen abgemildert werden. imago/Sebastian Gabsch

Wer seine Geldstrafe nicht begleicht, könnte stattdessen ins Gefängnis kommen. Häufig ist das Fahren ohne Fahrkarte der Grund dafür. In diesem Jahr soll untersucht werden, ob Schwarzfahren in Zukunft lediglich noch als Ordnungswidrigkeit wie zum Beispiel Falschparken gilt: Ausgang ungewiss.

Geht es nach Richtern und Staatsanwälten, so wäre eine Entkriminalisierung durchaus wünschenswert. „Der Aufwand für die Bearbeitung einer Schwarzfahrt hält sich in Grenzen, die Masse der Fälle macht aber durchaus Aufwand“, sagte ein Sprecher des Deutschen Richterbunds Baden-Württemberg. „Eine Behandlung des Schwarzfahrens als Straftat ist nicht mehr zeitgemäß“, fordert auch Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann. Gefängnisstrafen seien nicht verhältnismäßig. „Ein Bußgeld ist ausreichend“, sagte der Grünen-Politiker.

Die Deutschen sehen das genauso: Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger (69 Prozent) finden die Idee gut, Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu behandeln und mit einer Geldbuße zu belegen. Lediglich ein Viertel der Befragten spricht sich dagegen aus, so die Ergebnisse einer Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Plattform „Frag den Staat“, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Dass Schwarzfahrer, die die Geldstrafe nicht zahlen, eine Gefängnisstrafe antreten müssen, spaltet jedoch die Republik. Die Hälfte der Wahlberechtigten findet das richtig, 45 Prozent der Bundesbürger sind dagegen.

Reform sieht Halbierung der Haftzeit vor

Wer ohne Fahrschein erwischt wird, muss in der Regel eine Geldstrafe bezahlen. Schwarzfahrer, die die Strafe nicht bezahlen können, müssen ersatzweise eine Freiheitsstrafe antreten. Die Zahl der Tage, die Betroffene hinter Gitter verbringen müssen, entspricht den Tagessätzen, zu denen sie verurteilt wurden. Der Bundestag berät aktuell über eine Reform des Sanktionsrechts, welche unter anderem kürzere Ersatzfreiheitsstrafen vorsieht.

Eine Anhörung der Experten im Rechtsausschuss soll am kommenden Montag stattfinden. Der Entwurf des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) schlägt vor, die Zahl der Hafttage zukünftig zu halbieren.

Diese geplante Reform ist nicht Teil der von Politikern der SPD, der Linken und der Grünen vorgeschlagenen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Erste Vorschläge dazu, wie man künftig mit der sogenannten Beförderungserschleichung umgehen will, sollen aber bald kommen.

Die Landesregierungen von Berlin und Bremen hatten bei der Justizministerkonferenz im vergangenen Juni einen Antrag zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein eingereicht. Eine Mehrheit fand sich dafür damals nicht.

Was seine eigene Position zu dieser Frage betrifft, da lässt sich Buschmann nicht in die Karten schauen. Er habe „eigene Vorstellungen, aber das werden wir erst in der Koalition besprechen“, sagt er. Und: „Da gibt es auch nicht nur Schwarz oder Weiß, sondern eine ganze Reihe verschiedener Modelle.“