Mehr Kindergeld ab 1. Januar 2023 als geplant: SO viel bekommen Familien ausgezahlt!
Bisher war eine Erhöhung auf 237 Euro für die ersten drei Kinder vorgesehen, jetzt legt die Bundesregierung noch eine Schippe drauf.

Die hohen Preise belasten viele Familien stark. Die Ampelkoalition will sie nun noch stärker entlasten als bisher gedacht – über ein höheres Kindergeld ab 2023.
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Die Ampelfraktionen einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch darauf, die staatliche Unterstützung zum 1. Januar einheitlich auf 250 Euro monatlich zu erhöhen. Das wären für die ersten beiden Kinder 31 Euro mehr als bisher. Der Bundestag soll bereits am Donnerstag über die neue Summe abstimmen.
Bisher war Erhöhung auf 237 Euro geplant
Bisher war zwar auch schon geplant, das Kindergeld wegen der hohen Inflation und der Energiekrise anzuheben. Doch war nur eine Erhöhung auf 237 Euro für die ersten drei Kinder vorgesehen. „Die Ampel legt bei der Entlastung von Familien noch eine Schippe drauf“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Besonders für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bedeute das eine wichtige zusätzliche monatliche Entlastung. FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer erklärte: „Das ist die größte Erhöhung des Kindergelds in der Geschichte der Bundesrepublik.“
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Heute beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte gibt es 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro.
Perspektivisch soll das Kindergeld in Deutschland von einer Kindergrundsicherung abgelöst werden, die diverse Familienleistungen bündeln würde. Es soll dann einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen geben. Familien mit einem geringen Einkommen sollen einen Zusatzbetrag erhalten. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) will, dass 2025 das erste Geld aus dieser Grundsicherung ausbezahlt wird. Über die Höhe ist bisher nichts bekannt.
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Darüber hinaus verständigte sich die Koalition auf Änderungen am sogenannten Inflations-Ausgleichsgesetz. Es sieht auch einen Abbau der kalten Progression in der Steuergesetzgebung vor.