Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist anstrengend.
Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist anstrengend. epd/imago

Der Bundestag hat mit Koalitionsmehrheit die Pflegereform der Ampel beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von  Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht Entlastungen für Pflegebedürftige von 2024 an vor. Weil Geld für die Betreuung der über fünf Millionen Pflegebedürftigen fehlt, steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung schon mit dem 1. Juli. Ausgenommen davon sind Familien mit mehreren jüngeren Kindern.

Sozialverbänden, Pflegekassen und Opposition reichen die Pläne nicht: Die Erhöhungen liegen deutlich unter der Inflationsrate.

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Die Reform soll die Pflege vorerst bis 2025 finanziell absichern und dafür jährlich 6,6 Milliarden Euro mehr einbringen, erklärte Lauterbach. Der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann sprach zwar von einem „großen Beitrag“ für eine verbesserte Pflege. Dem müssten weitere folgen. Die Wunschliste sei „unendlich groß“.

Das wird sich bei der Finanzierung der Pflege ändern 

Pflege zu Hause: Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie die Beträge für Sachleistungen. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Sie können es frei nutzen, etwa für Betreuung. Je nach Pflegegrad sind es zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Zu Hause gepflegt werden rund vier Millionen Menschen.

Beiträge I: Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli soll er erhöht werden, in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent herauf.

Beiträge II: Konkret wird der Pflegebeitrag für größere Familien bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes gesenkt, schrittweise je Kind. Von zwei Kindern an muss damit weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, dann mit jedem weiteren Kind sinkend bis 0,7 Prozent bei  fünf und mehr Kindern.   

Jahresbudget: Kommen soll nun doch auch ein flexibel nutzbares Budget mit Entlastungen für pflegende Angehörige. Darin sollen Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gebündelt werden – also, dass die Pflege gesichert ist, wenn Angehörige es nicht machen können. Ab 1. Juli 2025 sollen so jährlich 3539 Euro nutzbar sein, die dann nach Wunsch für eine Pflegevertretung in der Wohnung oder die zeitweise Unterbringung in einer Einrichtung eingesetzt werden können.

Eltern stark pflegebedürftiger Kinder bekommen das Pflegebudget früher

Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Budget schon ab 1. Januar 2024 mit 3386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 dann ebenfalls auf 3539 Euro anwachsen.

Dynamisierung: Vorgesehen sind auch zwei Stufen, um alle Geld- und Sachleistungen weiter zu erhöhen. Zum 1. Januar 2025 soll nun ein Plus von 4,5 Prozent statt zunächst geplanter fünf Prozent kommen. Zum 1. Januar 2028 sollen die Leistungen angelehnt an die Inflationsrate der drei Vorjahre steigen.