GroKo plant nächstes Corona-Gesetzespaket
Infektionen sollen früher erkannt werden können.

Mit Sorge blickt Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf die möglichen Folgen der ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen und das Robert-Koch-Institut (RKI) verbuchte am Dienstag sogar schon einen leichten Rückschlag bei der Ansteckungsrate. Die Reproduktionsrate stieg auf 0,9, am Freitag lag sie noch bei 0,7. Das bedeutet, dass statistisch ein Infizierter einen weiteren Menschen ansteckt. Virologen warnen bereits vor einer möglichen zweiten Welle des Virus. Denn zur Eindämmung von Corona muss die Reproduktionsrate dauerhaft unter 1,0 liegen.
Das will die Große Koalition nun auch mit einem neuen Gesetzespaket im Gesundheitsbereich erreichen. Am 29. April soll es im Kabinett auf den Weg gebracht werden, Mitte Juni in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte:
Strengere Meldepflicht: Labore und Ärzte müssen den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 melden, sondern auch negative Laborbefunde von Tests und wieder genesene Patienten. „Durch diese Meldung kann der öffentliche Gesundheitsdienst künftig in die Lage versetzt werden, den Verlauf der Covid-19-Pandemie in der Bundesrepublik besser einzuschätzen“, heißt es im Entwurf.
Massentests: Das Gesetzespaket schafft die Grundlage für Massentests. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig auch die Kosten für symptomunabhängige Tests übernehmen. Bisher wird in der Regel nur bei einem begründeten Verdacht auf Corona getestet. Für einen Standardtest mit Stäbchen zahlen die Kassen 59 Euro. Momentan können die Labore in Deutschland laut Robert Koch-Institut rund 730.000 dieser Tests pro Woche durchführen. In der Gesetzesvorlage ist nun die Rede von möglichen viereinhalb Millionen zusätzlichen Tests pro Woche.
Tierärzte als Helfer: Um die Testkapazitäten hochzufahren, wird vorübergehend auch auf die Mithilfe von Tierärzten gesetzt. Die Nutzung ihrer Labore könne humanmedizinische Labore entlasten, heißt es dazu im Entwurf.
Privatversicherte: Die Krise könnte viele privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer zwingen, wegen finanzieller Probleme in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen zu wechseln. Per Gesetz sollen Betroffene ein vereinfachtes Rückkehrrecht in den ursprünglichen Tarif bekommen, wenn es ihnen finanziell wieder besser geht.
Grippeschutz: Für die kommende Grippesaison 2020/2021 wird mehr Grippeimpfstoff eingeplant. Dadurch würde laut des Entwurfs eine Belastung des Gesundheitssystems mit Influenza-Patienten verringert, so dass die vorhandenen Kapazitäten für die Versorgung der Covid-19-Patienten genutzt werden können.
Mobile Teams: Schon beschlossene Sache ist der Einsatz von 105 mobilen Teams zur Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie sollen laut Kanzlerin Merkel vor Ort bei der Verfolgung von Kontaktpersonen helfen. Nötig sei „eine präzise Nachverfolgung aller Infektionsketten“, betonte Merkel. „Das wird nur gelingen, wenn wir den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken.“