Ein junger Mann trägt vor einer einfahrenden Stadtbahn in Stuttgart eine Atemschutzmaske der Kategorie FFP2. Auch in Berlin wird die Maskenpflicht nun kommen.
Ein junger Mann trägt vor einer einfahrenden Stadtbahn in Stuttgart eine Atemschutzmaske der Kategorie FFP2. Auch in Berlin wird die Maskenpflicht nun kommen. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Maskenpflicht, Ladenöffnungen, Demoverbot? An diesem Dienstag beschließt der Berliner Senat die ersten Lockerungen und neue Maßnahmen in der Corona-Krise. Es gibt Empfehlungen der Bundespolitik, die Länder haben aber großen Spielraum. In Berlin stehen einige Maßnahmen schon jetzt fest – andere sind noch strittig. Eine Übersicht:

Maskenpflicht

In Berlin wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Öffentlichen Verkehrsmitteln zur Pflicht. Im Einzelhandel hingegen wird der Berliner Senat nur eine dringende Empfehlung zum Mundschutz aussprechen. Das erfuhr der Berliner Kurier am Dienstagmittag aus der Sitzung des Senats. Laut dpa gilt die Pflicht am 27. April.

Drei andere Bundesländer – Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern – haben die Maskenpflicht bereits für den Öffentlichen Nahverkehr und/oder den Einzelhandel beschlossen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte die Maskenpflicht für den ÖPNV gefordert.

Ausgangsverbot und Kontaktbeschränkung

Die seit dem 23. März geltende Verordnung erlaubt den Berlinern das Verlassen der eigenen Wohnung nur mit triftigem Grund – dazu kann auch Spazierengehen, Sporttreiben oder das Besuchen von Lebensgefährten zählen. Berliner sollen außerhalb ihrer Wohnung außerdem nur „alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person“ unterwegs sein und 1,5 Meter Abstand zu anderen halten.

Bei den strengen Kontaktverboten soll es laut Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) bleiben. Der Senat hatte zwar über Lockerungen auch bei der Kontaktsperre diskutiert. Kalayci aber betonte am Montag im Gesundheitsausschuss: Die Pandemie sei noch lange nicht durchgestanden, die Kontaktbeschränkungen ein wichtiges Mittel zu ihrer Eindämmung.

Wiedereröffnung von Läden

Die ersten Geschäfte sollen nach Ankündigung von Michael Müller schon Mittwoch oder Donnerstag wieder öffnen können. Der Bund empfiehlt, Geschäfte nur bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern zu öffnen. In einigen Bundesländern können auch größere Geschäfte öffnen, wenn sie ihre Flächen absperren und entsprechend verkleinern.

In Berlin gibt es gegen die 800-Quadratmeter-Grenze massiven Protest aus der Wirtschaft: Hier gibt es besonders viele große Warenhäuser und Malls mit vielen Beschäftigten. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg fordert, dass auch sie unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) ließ das für Warenhäuser und auch Malls prüfen. Erwartet wird ein Berliner Kompromiss, sicher ist er allerdings nicht.

Demonstrationsverbot

Die Möglichkeiten des Protests sind unter der Corona-Verordnung extrem eingeschränkt. Demonstrationen und Versammlungen werden im ersten Absatz des ersten Paragrafen eigentlich ganz untersagt. In Absatz sieben wird eine Ausnahme eingeräumt: Wenn nicht mehr als 20 Personen teilnehmen und Maßnahmen zum Infektionsschutz – zum Beispiel der Mindestabstand – eingehalten werden, sind Ausnahmen möglich. Die Versammlungsbehörde der Polizei fügt hinzu: „In besonders gelagerten Einzelfällen“.

In Berlin wächst der Widerstand dagegen. Immer wieder muss die Polizei unerlaubte Demonstrationen von unterschiedlichen Gruppen auflösen. Linke und Grüne dringen im Senat auf Lockerungen beim Demo-Verbot: Sie sollen unter strengen Auflagen und mit Teilnehmergrenzen wieder erlaubt werden. Doch auch der umstrittene 1. Mai und der antisemitische Al-Quds-Marsch nahen, das macht die Diskussion für den Senat nicht leichter.

Museen und Bibliotheken

Die gut 170 staatlichen, städtischen und privaten Museen Berlins mit der berühmten Museumsinsel im Zentrum will der rot-rot-grüne Senat vermutlich vom 11. Mai an wieder öffnen. Das sieht nach dpa-Informationen eine Senatsvorlage vor. Ebenfalls zu diesem Datum sollen auch die Bibliotheken der Stadt ihren Betrieb zumindest in Teilen wieder aufnehmen können. Sämtliche Schritte stehen unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Häuser die hygienischen Voraussetzungen und die während der Corona-Krise geltenden Distanzregelungen erfüllen können.