Maskenpflicht beim Reisen, in Schulen & Co.: Diese neuen Corona-Regeln wurden beschlossen
Ab dem 1. Oktober sollen neue Corona-Regeln für den Herbst und Winter gelten. Welche das sind, lesen Sie hier.

Der Bundestag hat sich mit 386 zu 313 Stimmen für die von der Regierung vorgelegten Pläne zum Corona-Infektionsschutz im Herbst und Winter ausgesprochen. Es soll künftig nur wenige bundeseinheitliche Vorschriften geben. Die meisten Entscheidungen treffen die Bundesländer je nach Infektionslage. Der Einigung in der Koalition waren wochenlange Verhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP vorausgegangen.
Welche neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter heute beschlossen wurden, der KURIER hat den Überblick.
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Maskenpflicht beim Reisen
Zu den bundesweiten, verbindlichen Corona-Regeln ab dem 1. Oktober zählt die Maskenpflicht in Fernzügen. Hier heißt es: FFP2-Maske auf für alle ab 14 Jahren, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen. Die Maske muss hingegen nicht mehr in Flugzeugen getragen werden.
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FFP2-Maskenpflicht beim Arzt
In Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Kliniken sowie in allen anderen Gesundheitseinrichtungen ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Auch das soll bundesweit einheitlich gelten. Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll über die Maskenpflicht hinaus eine Testnachweispflicht gelten. Kinder unter sechs Jahren, gehörlose beziehungsweise schwerhörige Menschen sowie Menschen mit ärztlicher Bescheinigung sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
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Maskenpflicht in Innenräumen, Bus und Bahn
Nicht mehr bundesweit einheitlich soll geregelt sein, ob es in öffentlichen Innenräumen sowie Bussen und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs eine Maskenpflicht gibt. Diese Zusatz-Regeln können die Länder beschließen. Dazu zählt auch eine mögliche Maskenpflicht in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Gastronomie und beim Sport. Ausnahmen für die, die einen aktuellen Test vorlegen, und für die, die (innerhalb der zurückliegenden 90 Tage) genesen oder vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
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Maskenpflicht an Schulen
An Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen können die Länder für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr eine Maskenpflicht verhängen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts erforderlich ist. Darüber hinaus ist eine Testpflicht in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kitas möglich.
Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich
Die Länder können zur „Gefahrenabwehr“ zusätzliche Corona-Regeln der Stufe 2 beschließen. Dazu zählt die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Außerdem können verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich, bei denen sich mehrere Personen aufhalten, vorgeschrieben werden. Auch die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen wäre dann möglich.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht mit den Regeln passende Instrumente zur Kontrolle aller vorstellbaren Szenarien. „Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger. " Die Länder könnten und würden darauf zurückgreifen. „Wir werden die Lage im Griff haben.“
Lauterbach sagte: „Wir sind sehr gut vorbereitet.“ Er verwies neben den Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz auch auf eine weitere Impfkampagne mit Präparaten, die an neue Virusvarianten angepasst sind, und einen stärkeren Einsatz von Medikamenten bei Erkrankten. Zudem solle es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben.
Corona-Contra von der Opposition
In der Debatte über die neuen Corona-Auflagen hat die Opposition die Pläne der Ampel-Koalition scharf kritisiert. Der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge warf der Koalition „erhebliche handwerkliche Mängel“ vor.
Sorge sprach von „halbgaren Kompromissen“ und sagte über das geplante Gesetz: „Es wird zu einem Wirrwarr führen im Herbst.“ Kathrin Vogler von den Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. „Und das wird es den Menschen wahnsinnig schwer machen.“ Die Union forderte im Übrigen insbesondere ein Ende der Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen. Die AfD fordert ein Ende aller Corona-Maßnahmen.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Corona-Auflagen für den Herbst und den Winter verteidigt. Fast alle Experten würden mit einer Verschärfung der Infektionslage rechnen. Deshalb müsse der Staat handlungsfähig gemacht werden. Gleichzeitig sei der Entwurf der Ampel-Koalition aber verhältnismäßig. „Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote.“
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen warb für die Pläne, die mit einem breiten Basisschutz und gezielten regionalen Reaktionen dafür sorgen sollten, dass die Lage gar nicht erst schlimmer werde. Entscheidend sei jetzt auch, die Wochen bis zum Herbst dafür zu nutzen „nochmal Vollgas“ bei Auffrischimpfungen zu geben.
Zuletzt wurden 117 Corona-Todesfälle an einem Tag gezählt
Am Morgen vor der Abstimmung hatte das Robert Koch-Institut (RKI) hat die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstagmorgen mit 223,1 angegeben. Am Vortag hatte der Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche bei 217,2 gelegen (Vorwoche: 237,3; Vormonat: 389,3). Allerdings gehen Experten seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus. Vor allem weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik.
Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt 42.057 Corona-Neuinfektionen (Vorwoche: 39 396) und 117 Todesfälle (Vorwoche: 90) innerhalb eines Tages. Vergleiche der Daten sind auch hier wegen des Testverhaltens, Nachmeldungen und Übermittlungsproblemen nur eingeschränkt möglich.