Wortbruch?
Mangelnde Corona-Impfbereitschaft beim Pflegepersonal: Söder bringt Impfpflicht durch die Hintertür ins Spiel
Der bayerische Ministerpräsident kritisiert die geringe Bereitschaft mitzumachen.

Die einen nennen es Wortbruch, die anderen Pragmatismus. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat eine Corona-Impfpflicht für Pflegepersonal von Alten- und Pflegeheimen ins Gespräch gebracht, weil die Bereitschaft, sich die Spritzen geben zu lassen, zu gering sei. In der Vergangenheit hatte sich Söder anders angehört.
Am 27. Dezember, als die Impfungen begannen, hatte er beispielsweise erklärt, dass Seuchen nur dadurch bekämpft werden könnten: „Dazu müssen wir die Impfbereitschaft der Menschen noch deutlich erhöhen. Denn eine Impfpflicht wird es nicht geben.“ Damit lag er auf der Linie von Bund und Ländern.
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Am Dienstag sagte Söder dann in einem Interview: „Wir müssen uns überlegen, ob wir für die besonders hochsensiblen Bereiche, das sind die Alten- und Pflegeheime, den Schutz besonders erhöhen.“ Wenn man höre und lese, dass sich dort wenige Pflegekräfte impfen lassen wollten, müsse man darüber diskutieren. „Der deutsche Ethikrat sollte sich damit beschäftigen.“
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Bei Krankheiten wie den Masern gebe es bereits eine eingeschränkte Impfpflicht. „Wenn Sie mal vergleichen, Masern mit Corona, ist die Gefahr und Bedeutung von Corona natürlich deutlich höher“, sagte er. Deshalb brauche es jetzt eine gesellschaftliche Debatte und eine Impfkampagne, um die Bereitschaft zum Impfen zu erhöhen. Aber: „Eine allgemeine Impfpflicht wird und soll es nicht geben.“
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, es verbiete sich, über eine Impfpflicht zu spekulieren: „Ich will vor allem Impfakzeptanz. Jetzt geht es darum, aufzuklären, dass Impfen wichtig ist.“
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Unterstützung für Söder gab es dagegen von Frank-Ulrich Montgomery, dem Präsidenten des Weltärztebunds. Er sagte der Funke-Mediengruppe: „Für Pflegekräfte und medizinisches Personal ist eine berufsspezifische Impfpflicht gegen Corona sinnvoll.“ Wer Umgang mit besonders verwundbaren Gruppen habe, müsse immunisiert sein - entweder durch eine überstandene Covid-19-Erkrankung oder durch eine Schutzimpfung.
Ob Arbeitgeber, in diesem Fall die Heimbetreiber, ihre Mitarbeiter zur Impfung zwingen können, ist nach Aussagen des Berliner Arbeitsrechts-Anwalts Alexander Bredereck fraglich. Zwar hätten Arbeitgeber im Gesundheitsbereich mehr Einflussmöglichkeiten, „für einen Zwang zur Impfung reichen auch diese ohne gesetzliche Regelung nicht“. Es könne allerdings sein, dass der Arbeitnehmer ohne Impfung nicht beschäftigt werden darf und damit auch seinen Anspruch auf Bezahlung verliert. Ihm könne außerdem Kündigung drohen, soweit er ohne Impfung für die Ausübung seines Berufes nicht geeignet sei.