Man darf gespannt sein, ob es klappt: Am Mittwoch treten Strom- und Gaspreisbremse in Kraft
Bis zu 200 Milliarden Euro stehen bereit, um rückwirkend zum Jahresbeginn 80 Prozent des Verbrauchs von Strom und Gas zu subventionieren.

Die Rechnung für Gas- und Stromkunden wird von Mittwoch an günstiger. Dann greifen die staatlichen Preisbremsen, die den Anstieg der Energiekosten dämpfen. Die Abschlagszahlungen verringern sich. Rückwirkend gibt es auch eine Entlastung für Januar und Februar. Die Preisbremsen laufen am Jahresende aus. Eine Verlängerung maximal bis 30. April 2024 ist im Gesetz angelegt.
Die Preisbremsen werden aus einem bis zu 200 Milliarden Euro schweren, schuldenfinanzierten „Abwehrschirm“ des Bundes bezahlt. Wieviel sie am Ende kosten, hängt von der Entwicklung der Energiepreise ab. Zum Teil gibt es eine Gegenfinanzierung, weil „Überschusserlöse“ bei Stromerzeugern abgeschöpft werden.
Zwar sind die Großhandelspreise an den Märkten zuletzt deutlich gesunken. Das Instrumente der Bremsen seien aber weiter wichtig, um die Preise zu stabilisieren, erklärte das Wirtschaftsministerium. Entwicklungen bei den Großhandelspreisen kämen immer erst „nachgelagert“ beim Endkunden an.

Energie, 2022 teuer von den Versorgern eingekauft, wird nicht billig weitergegeben
Beim Stadtwerkeverband VKU heißt es dazu beispielsweise, die Energiepreise seien zwar im Großhandel gesunken, aber das aktuelle Preisniveau sei im Vergleich zum Vorkrisenniveau immer noch mindestens doppelt so hoch.
Karsten Neuhoff vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung: „Die meisten Gasversorger haben das Gas bereits 2022 zu den damals viel höheren Preisen eingekauft.“
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen wird der Gaspreis auf 12 Cent brutto/Kilowattstunde (kWh) begrenzt. Das gilt für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer also mehr als 12 Cent zahlt, für den sinken die monatlichen Abschläge.
Preisbremsen sollen zum Sparen von Strom und Gas animieren
Für jede über die 80 Prozent hinausgehende Kilowattstunde (kWh) müssen Kunden den festgelegten Arbeitspreis des jeweiligen Tarifs zahlen. Das soll einen Anreiz geben zum Energiesparen: Je weniger Gas man nutzt, desto geringer ist der Verbrauch, der über der Preisbremse liegt – und desto weniger zahlt man.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Firmen wird bei 40 Cent/kWh brutto begrenzt. Auch hier gilt dies für einen Bedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.
Mieter sollen die Entlastung in der Regel über die Heizkostenabrechnung erhalten, die 2024 kommt.
IT-Umstellung für 40 Millionen Strom- und Gaskunden für die Preisbremsen nötig
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte, alle Unternehmen arbeiteten seit Monaten mit ihren IT-Dienstleistern an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. IT-Systeme für über 40 Millionen Haushalte und hunderttausende Firmen müssen umgestellt werden.
Bei viele Versorgern gibt es im Internet Entlastungsrechner. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox wird eine Familie im örtlichen Grundversorgungstarif im Bundesschnitt um rund 718 Euro bei Gas und um rund 216 Euro bei Strom entlastet – bei einem angenommenen Verbrauch von 20.000 kWh Gas und 4000 kWh Strom.
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Der bundesweite Neukundenpreis liege bei 35,9 Cent/kWh beim Strom und 11,2 Cent beim Gas. Haushalte könnten durch einen Wechsel in einen günstigen Tarif die Preisbremsen unnötig machen, wenn das vertraglich möglich ist.
Strom- und Gaspreise dürften für Neukunden weiter günstiger werden
Die Energiepreise entwickelten sich für Verbraucher derzeit positiv, sagte der Energieexperte des Vergleichsportals Check24, Steffen Suttner. Erwartet werde, dass die Preise für Neukunden weiter sinken. Die Entwicklung bleibe allerdings abhängig von Weltpolitik und Gasspeicher-Füllung.
Der Bund hat eine Härtefallregel angekündigt für private Verbraucher, die mit Öl oder Pellets heizen.