Pandemie-Wirrwarr
Lockdown, Ruhetage, Kontaktbeschränkungen: Was jetzt noch erlaubt ist ... und was NICHT
Wer darf sich treffen? Wer muss arbeiten? Ein Überblick, was an den Ostertagen noch möglich ist.

Die in der Nacht zum Dienstag vereinbarten Beschlüsse von Bund und Ländern sorgen bundesweit für Aufsehen. Erst nach fast zwölfstündigen Verhandlungen gab es in den frühen Morgenstunden Ergebnisse: Über Ostern soll das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben im Rahmen der Feier- und Ruhetage weitgehend heruntergefahren werden. Doch was bedeutet das genau? Neben Fassungslosigkeit in der Opposition und vielerlei Unstimmigkeiten in den Regierungsfraktionen macht sich eine Frage in der Bevölkerung breit: Was ist denn jetzt eigentlich noch erlaubt?
Wer darf sich treffen?
Vom 1. bis zum 5. April gelten im Prinzip die gleichen Kontaktregelungen wie sonst auch derzeit: Es dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht gezählt. Paare gelten als ein Hausstand.
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Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage – wie etwa an Weihnachten, als Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich waren – wird es zu Ostern nicht geben. Außerdem werden die Bürger dazu ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen – sich also vor dem Zusammenkommen testen zu lassen. Bayern und Niedersachsen kündigten am Dienstag an, in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen an der bisherigen Regel festzuhalten und auch an Ostern Treffen nur mit einer einzigen weiteren Person zu erlauben.
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Wie sieht es mit der Kultur aus?
Die bereits geöffneten Berliner Museen müssen coronabedingt über Ostern geschlossen bleiben. „Wir wollen da Stillstand haben“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller, „da geht auch kein Galerie- oder Museumsbesuch.“ Die Staatlichen Museen kündigten bereits an, die für den 1. April geplante zweite Stufe mit Öffnung weiterer Museen zu verschieben.
Bis Ostern nicht betroffen ist laut Müller das Pilotprojekt mit verschiedenen Bühnen, an dem sich neben den Philharmonikern, dem Berliner Ensemble und der Staatsoper Unter den Linden auch die Clubcommission beteiligt, jeweils mit Veranstaltungen nur mit getestetem Publikum. Über die Osterfeiertage soll aber auch dies nicht möglich sein.
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Wer muss an den Ruhetagen arbeiten?
Der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) sollen in diesem Jahr einmalig als Ruhetage gelten. Was das arbeitsrechtlich genau bedeutet, war am Dienstag aber noch weitgehend unklar. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte, der Bund wolle auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Musterverordnung erarbeiten, die regelt, welche Geschäfte und Dienstleistungen an den beiden Tagen geschlossen bleiben müssen. Kretschmann sagte: „Ich würde mir vorstellen, dass das ein dem Feiertag entsprechender Ruhetag ist.“ Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte, dabei gehe es auch um mögliche Zuschläge für Arbeitnehmer. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzruhetag haben, wenn sie an Sonn- oder Feiertagen arbeiten müssen.
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Juristen sehen noch viele offene Fragen. Sollten die Regelungen für Feiertage gelten, würde das in der Regel „ein Beschäftigungsverbot von 0 bis 24 Uhr“ bedeuten, sagte etwa die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kira Falter. Offen sei bislang unter anderem, wer bei zusätzlichen Feiertagen die Lohnfortzahlung übernehme.
Mit Blick darauf, dass der Gründonnerstag auf den ersten Tag eines Monats falle, forderte Sachsen-Anhalts Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), die Auszahlung von Sozialleistungen vorzuziehen. So könnten auch Menschen noch vor Ostern einkaufen gehen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Ihr Ministerium habe Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf das Problem aufmerksam gemacht und stehe bereits im Kontakt mit der Arbeitsagentur.
Welche Geschäfte dürfen an Ruhetagen öffnen?
Alle Geschäfte sollen vom 1. bis zum 5. April geschlossen bleiben. Nur der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ darf am Karsamstag öffnen. Was genau gemeint war, blieb zunächst unklar. Söder sagte, dass am Karsamstag auch in Supermärkten lediglich Lebensmittel zu kaufen sein würden. Für die Osterzeit insgesamt hatte Merkel versichert, Tankstellen würden offen bleiben.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte am Dienstag, dass kein Anlass zur Sorge bestehe. „Die Lebensmittelversorgung wird auch an Ostern 2021 gesichert sein“, sagte Klöckner. Wo es durch die aktuellen Beschlüsse noch Unklarheiten gebe, werde ihr Ministerium „im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen“.
Werden Präsenzgottesdienste durchgeführt?
Religionsgemeinschaften sind gebeten, Versammlungen über Ostern nur online abzuhalten. Die katholische und die evangelische Kirche wollen aber nicht ohne Weiteres auf Präsenzgottesdienste an Ostern verzichten. Man sei von der entsprechenden Bitte von Bund und Ländern überrascht worden, bekundeten am Dienstag der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche (EKD) in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) versicherte hingegen, in ihrem Bundesland werde es an Ostern nur digitale Gottesdienste geben
Werden Sportveranstaltungen wie geplant stattfinden?
Es ist noch unklar, ob es zur Austragung des Spitzenspiels der Fußball-Bundesliga zwischen RB Leipzig und Bayern München kommen wird. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wollte sich am Dienstag nicht festlegen, ob die Partie wie geplant am 3. April ausgetragen werden kann. „Das werden die nächsten Tage zeigen, ob das so ist“, sagte Kretschmer.
Die Basketball-Bundesliga sieht sich von den jüngsten Corona-Beschlüssen der Politik erst einmal nicht direkt betroffen. Derzeit geht Geschäftsführer Stefan Holz fest davon aus, dass die über Ostern angesetzten Partien wie geplant angepfiffen werden. „Von alleine werden wir sie sicherlich nicht absetzen“, sagte er der dpa. Die BBL hat für Gründonnerstag drei vorgezogene Spiele des 29. Spieltags und von Karsamstag bis Ostermontag den 26. Spieltag mit neun Begegnungen angesetzt.