Anhörung im Bundestag

Linke: Mietern ab 70 soll künftig nicht mehr gekündigt werden dürfen

Im Rechtsausschuss beraten am Mittwoch Experten über mehr Mieterschutz, den Linke und Grüne gesetzlich regeln wollen.

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Viele Mieter fürchten, dass sie ihre Wohnung bald nicht mehr bezahlen können.
Viele Mieter fürchten, dass sie ihre Wohnung bald nicht mehr bezahlen können.imago images/Rolf Zöllner

Die Linke will den Mieterschutz in Deutschland stärken, insbesondere für ältere Mieter. Ihnen soll – sofern sie älter als 70 Jahre sind -  künftig nicht mehr wegen Eigenbedarfs gekündigt werden dürfen. Unter anderem dazu gibt es am Mittwoch eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages.

Die Bundestagsfraktion der Linken fordert die Regierung auf, dafür einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Gerade ältere Menschen seien von Mietsteigerungen und Wohnungslosigkeit besonders hart getroffen, weil sie mit ihrer Rente Mietsteigerungen oft nicht finanzieren könnten, heißt es in einem entsprechenden Antrag der Linken. Außerdem sei es eine besondere soziale Härte im Alter umziehen zu müssen, da viele Betroffene oft über Jahrzehnt ein ihrem Umfeld verwurzelt seien.

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Die Linke will außerdem Mieter, die mit ihren Zahlungen um Rückstand sind, in bestimmten Fällen besser vor Kündigung schützen. Außerdem sollen künftig Kündigungen wegen Eigenbedarfs generell ausgeschlossen sein, wenn die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.

Auch die Grünen wollen den Kündigungsschutz für Mieter ausweiten – vor allem für jene, die durch die Pandemie in Not geraten sind. Sie fordern die Bunderegierung auf, die rechtlichen Vorgaben so zu ändern, dass Zwangsräumungen wegen Zahlungsrückstand verhindert werden können. Die Regelung, wonach Vermieter nicht kündigen dürfen, wenn Mieter wegen Einbußen in der Pandemie in Zahlungsverzug geraten sind, ist bereits im Sommer ausgelaufen.

Mieterinteressen spielen bei Eigenbedarf keine Rolle

Zu den Anträge von Linken und Grünen haben bereits vorab einige Experten ihre Stellungnahme abgegeben. Darunter ist auch der Juraprofessor Markus Artz von der Universität Bielefeld. Er hält es für geboten, dass bei Eigenbedarfsklagen künftig auch die Mieterinteressen berücksichtigt werden sollten. Sie spielen in derartigen Fällen bisher keine Rolle. Macht ein Vermieter seinen Eigenbedarf vor Gericht schlüssig geltend, hat der Mieter in der Regel keine Chance dagegen. Das sollte sich ändern, meint Artz. Eine Altersregel hält er aber für ungeeignet. So könne ein vermögender rüstiger 70-Jähriger durchaus einen geringeren Bedarf haben als etwa eine junge Vermieterfamilie, die eine Wohnung in Schulnähe braucht. Er schlägt vor, bei der Abwägung der Interessen darauf einzugehen, wer die Wohnung dringender benötigt.

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Der Deutsche Mieterbund dagegen begrüßt in seiner Stellungnahme die von Grünen und Linken geforderten Schutzregelungen für ältere und kranke oder in Not geratene Mieter. Er weist aber darauf hin, dass bei eine Schutzklausel für Mieter ab 70 ältere Menschen bei der Wohnungssuche diskriminiert werden könnten, das sie für Vermieter ein höheres Risiko darstellten, wenn diese die Wohnung eines Tages selbst nutzen wollen.

Viele Vermieter sind Privatleute, die das Geld brauchen

Der Eigentümerverband Haus und Grund wies darauf hin, dass es keineswegs nur große Fonds und Firmen seien, die Wohnungen in Deutschland vermieten. Im Gegenteil: „66 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen angeboten“, macht der Verband in seiner Stellungnahme geltend. „Ein Mietausfall bedeutet für diese Personen ein hohes wirtschaftliches Risiko.“ Kritisiert werden daher vor allem die Forderungen der Grünen, dass Mietern nicht mehr gekündigt werden dürfe, wenn sie pandemiebedingt im Zahlungsrückstand seien oder generell die Miete bei Mängeln zu krass gemindert hätten.

Das Ziel, bestimmte Personengruppen wie alte und kranke Menschen sowie Familien besonders zu schützen, sei richtig. Die gelte insbesondere für die Wohnraumversorgung. „Diese Aufgabe obliegt allerdings in erster Linie dem Staat“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes.