Letzte Rettung vor einem Mega-Bundestag?
Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus will Zahl der Abgeordneten auf 750 begrenzen

Wenn Deutschland im kommenden Jahr den neuen Bundestag wählt, könnte der Plenarsaal im Reichstagsgebäude aus allen Nähten platzen: Nach aktuellen Umfragen wären um die 800 Parlamentarier möglich, 709 sind es jetzt. Dabei sollte das Parlament nur mindestens 598 Sitze umfassen. Ziemlich verzweifelt suchen die Parteien nach einer Lösung: Ein Riesen-Bundestag wäre teuer und käme bei der Bevölkerung schlecht an. Aber wie ist es zu der Aufblähung gekommen? Das macht einen Blick ins Wahlrecht nötig.
In Deutschland werden die Mitglieder von Länder- und Bundesparlamenten mit einer Mischung zweier Systeme gewählt, dem Mehrheits- und dem Verhältniswahlrecht.
Das Mehrheitswahlrecht bedeutet, dass die Bürger in jedem der 299 Wahlkreise einen Abgeordneten für den Bundestag bestimmen. Wer als Person die meisten Erststimmen seines Wahlkreises erhält, wird Mitglied des Bundestags.
Das in Deutschland gleichzeitig geltende Verhältniswahlrecht bedeutet, dass jede Partei so viele Sitze erhält, wie ihr prozentual zustehen. Das wird von den Wählern über die Zweitstimme bestimmt, mit der in jedem der 16 Bundesländer Listen mit Bewerbern der Parteien gewählt werden. Wer vorne auf einer Liste steht, hat bessere Chancen auf den Bundestag, als wer hinten steht.
Im Idealfall gibt es dann 299 direkt und 299 über die Listen gewählte Parlamentarier, also zusammen 598. Nur: Die Zahl der direkt gewählten Kandidaten in einem Bundesland kann höher sein als sie dem prozentualen Ergebnis der jeweiligen Partei zusteht. Diese Kandidaten haben dann ein Überhangmandat.
Um diesen Überhang auszugleichen – keine Partei darf mehr Parlamentarier haben als ihr per Zweitstimme zustehen – gibt es seit 2013 Ausgleichsmandate, jeweils nach Bundesländern festgelegt.
Überhang- und Ausgleichsmandate führen dazu, dass das Parlament wächst. Das war schon 2017 so, als die FDP wieder und die AfD erstmals in den Bundestag einzogen. Dabei bekam die FDP kein, die AfD wie die Linke jeweils nur drei Direktmandate. Das führte dazu, dass 46 Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandate entstanden.
Die nur in Bayern antretende CSU bekam ihre 46 Sitze nur über Direktmandate, und hier fängt das Problem an. Würde die Zahl der Wahlkreise bundesweit auf 250 reduziert, wie bereits vorgeschlagen worden war, könnte sie noch weniger Sitze erhalten, und deshalb ist sie dagegen.
Gegen eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise spricht außerdem, dass sie dann so groß werden, dass ein Abgeordneter seine Wählerschaft nicht sinnvoll betreuen kann.

Seit Jahren streiten die Parteien nun darum, wie man das Problem löst. Jetzt drängt die Zeit. Ralph Brinkhaus (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kommt deshalb mit einem Vorschlag, der die CSU zum Einlenken bewegen soll.
Brinkhaus will die Zahl der Abgeordneten auf 750 begrenzen. Das soll so funktionieren, dass mit dem geringsten Vorsprung errungene Direktmandate wegfallen und einem Überhangmandat jeweils kein Ausgleichsmandat gewährt wird. Und das jeweils im Wechsel. Das hätte nach den zu erwartenden Stimmergebnissen in Bayern die Folge, dass die CSU keine Direktmandate verlieren würde. Brinkhaus will ihn am Montag in den Fraktionsvorstand einbringen. Ob er Erfolg haben wird, ist fraglich. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Stefan Müller, sprach schon mal von Verfassungswidrigkeit. Auch Grüne und FDP positionierten sich gegen die Idee.