Lebenslänglich für Lübcke-Mörder
Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 47-Jährigen fest.

Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), Stephan Ernst, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.
Lesen Sie auch: Synagogen-Attentat und Lübcke-Mord: Wie rechte Terroristen zu Mördern werden
Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Politiker Lübcke auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Der 47-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv.
Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. Es war der erste rechtsextreme Mord an einem deutschen Politiker seit 1945.

Bei der Urteilsverkündung wandte sich der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel direkt an die Familie des Ermordeten, die an dem Verfahren als Nebenkläger teilnahm. „Wir wissen, dass wir Ihren Verlust kaum ermessen können und das Verfahren für Sie sehr schmerzhaft war.“ Das Gericht habe zugleich einen fairen Prozess zu führen gehabt. Darum habe es sich „bemüht“.
Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.
Alle aktuellen News aus Politik & Wirtschaft finden Sie hier.
Das OLG verurteilte H. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.
Das Verbrechen löste großes Entsetzen und große Anteilnahme aus. Landesweit wurde nach der Tat unter anderem über einen höheren Schutz von Lokalpolitikern vor Bedrohungen sowie die Gefahren durch Rechtsextremismus und Hasskommentare im Internet diskutiert.
Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes – seine Ehefrau und zwei Söhne. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat das Urteil im Lübcke-Prozess als „angemessene Reaktion auf diese furchtbare Tat“ bezeichnet. „Das Gericht setzt damit zugleich ein klares Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“, sagte Präsident Josef Schuster einer Mitteilung zufolge am Donnerstag.