Landtag wählt AfD-Kandidaten in Verfassungsgericht
20 Parlamentarier anderer Parteien müssen für Bert Matthias Gärtner gestimmt haben.

Der Landtag in Baden-Württemberg wählte den Kandidaten der AfD an den Verfassungsgerichtshof.
AfD-Mann mit Stimmen aus anderen Parteien gewählt
Bert Matthias Gärtner war am Mittwoch im Landtag im dritten Wahlgang zum stellvertretenden Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt gewählt worden. Gärtner erhielt 37 Ja-Stimmen, 77 Abgeordnete enthielten sich, 32 stimmten mit Nein. Die AfD-Fraktion besteht allerdings nur aus 17 Abgeordneten – Gärtner muss daher mit zahlreichen Stimmen aus anderen Parteien gewählt worden sein. Anfang Juli war er in zwei Wahlgängen noch klar durchgefallen.
Kritik von SPD, CDU und Grünen
Die Wahl löste eine Welle der Empörung aus. „Verfassungsfeinde wählt man nicht in den Verfassungsgerichtshof“, schrieb die baden-württembergische SPD auf Twitter. „Bei Kandidat*innen der #NoAfD sagt man Nein. Immer“, betonte der Grünen-Politiker Cem Özdemir.
„Wenn Nazis Spiele spielen, dann erwarte ich von jedem, dass er den Rücken gerade macht“, schrieb der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke. SPD-Generalsekretär Sascha Binder betonte, die SPD habe in allen drei Wahlgängen gegen den AfD-Mann gestimmt.
Der Gerichtshof besteht aus neun Richtern – drei Berufsrichter, drei Richter mit Befähigung zum Richteramt und drei Personen, die diese Befähigung nicht haben. Der Landtag wählt die Mitglieder und ihre Stellvertreter für neun Jahre. Das Gericht entscheidet unter anderem über die Auslegung der Landesverfassung, über Anfechtungen von Wahlprüfungsentscheidungen und Volksabstimmungen und über Streitigkeiten bei Volksbegehren.