Glücklich, wer sein Kind in die Kita bringen kann.
Glücklich, wer sein Kind in die Kita bringen kann. Foto: dpa/Jens Büttner

Berlin- Der Bundestag hat beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder wegen Corona zu Hause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, länger Geld vom Staat bekommen: Statt sechs gibt es zehn Wochen lang pro Elternteil es 67 Prozent des Nettolohns für die ausfallende Arbeitszeit. Die 20 Wochen Lohnfortzahlung insgesamt gelten auch für Alleinerziehende.

Die 20 Wochen müssen nicht am Stück abgenommen werden. Damit reagiert der Bund darauf, dass beispielsweise Kindertagesstätten oder Schulen wegen Corona unregelmäßig öffnen, erklärte Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion.

In die Förderung aufgenommen werden auch Eltern behinderter Kinder – auch wenn die bereits erwachsen sind, aber Tagesstätten und Werkstätten nicht besuchen können.

Hilfe nur für Restaurants

Die Entscheidung, die noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, ist Teil eines „Corona-Steuerhilfe-Gesetzes“, mit dem auch Restaurants unterstützt werden sollen: Am 1. Juli an bis Ende Juni 2021 werden Speisen in Restaurants mit nur noch sieben statt 19 Prozent Umsatzsteuer belegt. Das soll auch für Caterer, Supermärkte, Fleischereien oder Bäckereien gelten, die fertige Gerichte anbieten. Die Steuererleichterung soll den Bund mit Mindereinnahmen von 2,7 Milliarden Euro belasten.

Sie erfährt jedoch Kritik selbst aus Reihen der Großen Koalition: Kneipen, Bars und Clubs, die ihr Geld mit Getränken verdienen, bekommen keine Entlastung.

Zuschüsse von Unternehmen zum Kurzarbeitergeld schließlich werden laut Gesetz geringer besteuert.