Kurzarbeitergeld gibt’s bis Ende 2021
Ab dem vierten Bezugsmonat werden statt der üblichen 60 Prozent des Lohns 70 Prozent ausgezahlt – für Berufstätige mit Kindern 77 Prozent.

Bis Ende 2021 bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Der Bundestag verlängerte die entsprechende Sonderregelung in der Corona-Krise. Ab dem vierten Bezugsmonat werden statt der üblichen 60 Prozent des Lohns 70 Prozent ausgezahlt – für Berufstätige mit Kindern 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit gibt es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns.
Firmen können die Sozialversicherungsbeiträge im wesentlichen ebenfalls bis Ende 2021 weiterhin erstattet bekommen. Die Regelungen sollen eine Brücke in das Jahr 2022 bauen.
Die staatliche Kurzarbeit-Regelung soll verhindern, dass Unternehmen in Krisenzeiten Beschäftigte entlassen, weil es vorübergehend in den Betrieben weniger oder gar keine Arbeit gibt. Mit dem Beschluss des Bundestags können Kurzarbeiter bis zu 24 Monate Lohnersatz bekommen.
Außerdem ist Kurzarbeitergeld vorübergehend für jeden Betrieb möglich, auch für Beschäftigte in Zeitarbeit. Derzeit reicht es auch, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sind.