Länderchefs und Kanzlerin einig

Neue Corona-Beschlüsse: DAS müssen Ungeimpfte jetzt wissen!

Ministerpräsidenten und die die Kanzlerin haben neue Corona-Regeln für Deutschland beschlossen.

Teilen
„Kostenlose Bürgertests“ dürften bald der Vergangenheit angehören.
„Kostenlose Bürgertests“ dürften bald der Vergangenheit angehören.dpa/Annette Riedl

Das vom Bund finanzierte Angebot kostenloser Corona-Schnelltests für alle Bürger soll am 10. Oktober enden – ab 11. Oktober muss man sie in der Regel selbst bezahlen. Darauf verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei Beratungen am Dienstag, wie die Deutsche Presse-Agentur von mehreren Quellen aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Eine abschließende Einigung über das gesamte Beschlusspapier zum Corona-Kurs für Herbst und Winter stand vorerst noch aus.

Der Bund übernimmt seit Anfang März die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Woche für alle Bürger. Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Steuerzahler nicht angezeigt, hieß es in einem Beschlussentwurf.

Weiterhin kostenlose Schnelltests soll es demnach aber für Menschen geben, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt - also insbesondere Schwangere und Unter-18-Jährige.

Neue Testpflicht für Ungeimpfte

Daneben hat die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit Bundeskanzlerin Merkel (CDU) eine neue Testpflicht für Ungeimpfte beschlossen. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss ab dem 23. August für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Schüler. Merkel sagte, es werde nun angesichts steigender Infektionszahlen bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt.

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss für Veranstaltungen in Innenräumen entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Tests werden damit Voraussetzung etwa für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen.

Eine Helferin wartet  auf Bürger, die sich mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen wollen. 
Eine Helferin wartet auf Bürger, die sich mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen wollen. Julian Stratenschulte/dpa

Aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio müssen Ungeimpfte dann einen Test vorlegen, ebenso zum Sport im Innenbereich oder zur Beherbergung etwa in Hotels und Pensionen. Bei solchen Aufenthalten muss nach der Anreise zweimal pro Woche während des Aufenthalts ein Test gemacht werden.

Bundestag soll Verlängerung der „epidemischen Notlage“ beschließen

Darüber hinaus hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz für eine Verlängerung der sogenannten epidemischen Notlage über den September hinaus ausgesprochen. Als Rechtsgrundlage für die „zu ergreifenden Maßnahmen“ im Kampf gegen die Corona-Pandemie sei die Feststellung der Notlage durch den Bundestag „weiterhin erforderlich“, heißt es in dem am Dienstag gefassten Bund-Länder-Beschluss.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder baten deshalb den Bundestag, „die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären“. An diesem Tag läuft die im Juni vom Bundestag festgestellte Notlage aus. An die Feststellung der Notlage sind eine Reihe von Anti-Corona-Maßnahmen gekoppelt, welche die Behörden im Kampf gegen die Pandemie erlassen können.