Diesmal ein „Wümmschen“ : Koalition verteilt neue Corona-Hilfen
Kurzarbeit, Kinderbetreuung, Pflege: GroKo verlängert Maßnahmen für Arbeitnehmer und Firmen in der Corona-Krise.

Diesmal weniger mit „Wumms“: Die Koalition vereinbarte vor allem die Verlängerung wichtiger Maßnahmen für Arbeitnehmer und Unternehmen in der Corona-Krise. Bei einem anderen Kernthema gab es auch „Rumms“ – die Spitzen von CDU, CSU und SPD einigten sich dann aber darauf, ein weiteres Anwachsen des Bundestags zu verhindern.
KURZARBEIT: Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld lockermachen – und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.
KINDERBETREUUNG: Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.
KOSTENLOSES MITTAGESSEN: Bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können. Die Kinder sollen bis 31. Dezember 2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden.
PFLEGE: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, soll in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen können. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN: Staatliche Hilfen für besonders belastete Unternehmen sollen nun bis Ende des Jahres laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro.
INSOLVENZRECHT: Lockerungen im Insolvenzrecht sollen verlängert werden, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung statt nur bis September bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt.

BILDUNGSOFFENSIVE: Aus EU-Corona-Hilfsgeldern soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht, zum anderen eine bundesweite Bildungsplattform aufgebaut werden.
WAHLRECHT: Ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 soll durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden. Die richtige Reform soll dann erst 2025 greifen. Dazu soll noch in dieser Wahlperiode eine Reformkommission eingesetzt werden. Die Zahl der Wahlkreise soll für die Bundestagswahl 2021 bei 299 belassen und dann 2025 auf 280 verringert werden. Mit 709 Abgeordneten hat der Bundestag schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete.
GRUNDSICHERUNG: Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden – bis 31. Dezember 2021.
UMRÜSTUNG VON KLIMAANLAGEN: Die Koalition will die Umrüstung von Klimaanlagen fördern – und damit dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verringern. Ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro soll zur „Corona-gerechten Umrüstung“ von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden. Bisher hätten Klimaanlagen durch nicht ausreichend gefilterte Umluftrückführung in geschlossenen Räumen erheblich zum Infektionsgeschehen beigetragen.