Kontakte, Geschäfte, Schulen, Kitas

Alle neuen Lockdown-Regeln: Mit wem wir jetzt noch Weihnachten feiern dürfen

Laut einem Medienbericht haben sich Bund und Länder bereits weitgehend geeinigt. 

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Der Weihnachtsmann trägt Schutzmaske. 
Der Weihnachtsmann trägt Schutzmaske. Federico Gambarini/dpa

Jetzt ist es amtlich: Bund und Länder haben sich auf einen harten Lockdown ab Mittwoch geeinigt. Das öffentliche Leben wird bis zum 10. Januar bundesweit drastisch heruntergefahren. Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown habe „nicht gereicht“, begründete Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die strikten Maßnahmen. Seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum der Corona-Neuinfektionen. Um die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, „sind wir zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch“, so Merkel weiter.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält sogar eine weitere Verlängerung des Lockdowns über den 10. Januar hinaus für möglich. Die Maßnahmen seien jetzt bis zu diesem Datum geplant, so Söder nach dem Bund-Länder-Treffen im Kanzleramt. Er sage aber „ausdrücklich, so lange es dauert“.

Und das sind die Lockdown-Beschlüsse im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: Treffen dürfen sich maximal fünf Freunde, Verwandte und Bekannte maximal aus maximal zwei Hausständen - Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet.

Weihnachten: Für den 24. bis 26. Dezember können über den eigenen Hausstand hinaus noch maximal vier weitere Personen eigeladen werden – aber nur aus dem engsten Familienkreis! Keine Ausnahme gibt es dagegen für Silvester.

Silvester und Neujahr: Der Feuerwerk-Verkauf wird verboten. An Silvester und Neujahr wird in Deutschland ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Kanzlerin Angela Merkel (2.v.l.), Bayerns Regierungschef Markus Söder, Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) und Berlins Regierender Michael Müller (SPD) nach dem Gipfel-Treffen im Kanzleramt.
Kanzlerin Angela Merkel (2.v.l.), Bayerns Regierungschef Markus Söder, Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) und Berlins Regierender Michael Müller (SPD) nach dem Gipfel-Treffen im Kanzleramt.AFP/Bernd von Jutrczenka

Einkaufen: Der Einzelhandel wird geschlossen, nur Produkte des täglichen Bedarfs (Lebensmittel) dürfen angeboten werden. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

Schulen und Kitas: Schüler und Kita-Kinder sollen spätestens ab Mittwoch deutschlandweit wann immer möglich für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Es gibt Notbetreuung. Müssen Eltern Urlaub nehmen, soll es finanziellen Ausgleich geben. „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen“, hieß es.

Böller ade! Der Verkauf von Feuerwerk wird bundesweit verboten 
Böller ade! Der Verkauf von Feuerwerk wird bundesweit verboten dpa/Christophe Gateau

Gastronomie: Restaurants sollen geschlossen bleiben, einzig Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sollen weiter möglich bleiben.

Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen, aber Essens-Lieferungen sind erlaubt.
Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen, aber Essens-Lieferungen sind erlaubt.Imago Images

Alten- und Pflegeheime: Dort werden nun Pflichttests eingeführt. „Mehrmals pro Woche“ sollten die Tests stattfinden, sagte Merkel nach dem Corona-Gipfel mit den Ministerpräsidenten.

Hotspots: In allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche, derzeit also im Großteil des Bundesgebiets, sollen zusätzliche Einschränkungen gelten, spätestens ab einem Inzidenzwert von 200 sollen zusätzliche Ausgangsbeschränkungen geprüft werden.

Gottesdienste: Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Treffen anderer Glaubensgemeinschaften sind dem Entwurf zufolge nur noch erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern sichergestellt werden kann. Es soll eine Maskenpflicht auch am Platz gelten, Singen soll verboten werden. sind nur unter strengen Regeln möglich.

Reisen: Sie sollen grundsätzlich vermieden werden. Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, müsse sich in eine Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.

Höhere Wirtschaftshilfen: Zur Abfederung der Maßnahmen soll bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar für Unternehmen gilt, der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen.