Alte Windräder sollen einfacher ersetzt werden können.
Alte Windräder sollen einfacher ersetzt werden können. dpa/Jens Büttner

SPD und Union im Bundestag haben noch offene Punkte bei der Reform ihrer Klima- und Energiepolitik geklärt, damit das neue Bundesklimaschutzgesetz noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren kann. Für die Mieter dürfte es eine Enttäuschung geben.

Das Gesetz sieht vor, dass Deutschland bis 2045 und nicht erst 2050 treibhausgasneutral wird, also nur noch so viele Treibhausgase ausstößt, wie wieder gebunden werden können.  

Im Kompromiss heißt es, dass Unternehmen weniger für ihren CO2-Ausstoß zahlen, wenn sie eine bestimmte Grenze beim Stromverbrauch nicht überschreiten. Wer Strom spart, kann auch weniger fürs CO2 zahlen.  

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Bestehende Windkraftanlagen sollen künftig mit weniger Genehmigungsaufwand durch neue ersetzt werden. Kommunen sollen sich künftig finanziell daran beteiligen können, wenn Betreiber auf Freiflächen Solaranlagen installieren. 2022 sollen deutlich mehr Wind- und Solaranlagen ausgeschrieben werden.

Keinen Kompromiss gab es bei der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Die Union will nicht, dass Vermieter die Hälfte der Zusatzkosten tragen, die durch den CO2-Preis auf Öl und Gas beim Heizen fällig werden. Unter Umständen gibt es am Mittwoch dazu eine  Kabinettsentscheidung.