Klage gegen Negativzinsen: Verbraucherschützer gewinnen gegen Sparda-Bank Berlin
Das Berliner Landgericht entschied, dass die Sparda-Bank Berlin Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf.

Immer mehr Banken erheben Negativzinsen für Giro- und Tagesgeldkonten – doch nicht immer ist das rechtens. Im Streit um Negativzinsen mit der Sparda-Bank Berlin haben Verbraucherschützer jetzt laut einem Medienbericht einen juristischen Erfolg erzielt. Wie das Handelsblatt am Montag berichtete, entschied das Berliner Landgericht, dass die Sparda-Bank Berlin Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf.
Nach Ansicht des Gerichts sei das Verwahrentgelt bei Girokonten „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren“.
Bank soll das Verwahrentgelt wieder zurückzahlen
Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien, argumentierte das Gericht demnach. Die Bank solle das Verwahrentgelt zurückzahlen, berichtete das Handelsblatt weiter.
400 Banken erheben Negativzinsen
Wie die Sparda-Bank Berlin berechnen laut dem Vergleichsportal Verivox insgesamt mehr als 400 Geldhäuser Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten - mehr als ein Drittel der untersuchten Kreditinstitute. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Praxis für unzulässig hält.
vzbv-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte“, sagte er der Zeitung. Der vzbv werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Sparda-Bank Berlin will Berufung einlegen
Die Sparda-Bank Berlin kündigte laut Handelsblatt Berufung gegen die Entscheidung an. „Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen“, hieß es demnach zur Begründung.
In einem ähnlichen Fall hatte das Landgericht Leipzig im Juli der Sparkasse Vogtland recht gegeben. Demnach darf die Sparkasse ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt.