Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) muss zumindest vorerst auf sein Büro verzichten.
Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) muss zumindest vorerst auf sein Büro verzichten. Kay Nietfeld/dpa

Wurden Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) Büro und Mitarbeiter zu Unrecht gestrichen? Diese Frage stellte sich das Verwaltungsgericht Berlin, nachdem der SPD-Politiker gegen den Entzug eines Teils seiner Sonderrechte gegen die Bundesrepublik klagte. Der Vorgang ist bislang einmalig und Schröder muss tatsächlich auf ein staatlich finanziertes Büro verzichten. Das Gericht wies Schröders Klage als unzulässig ab. Allerdings kann der 79-Jährige Berufung einlegen.

Der Haushaltsausschuss des Parlaments hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, das Büro gestrichen. Schröders Büro wurde „ruhend gestellt“ – das Parlament verweigerte ihm damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter. Zuvor hatte das Büro vier Stellen und nahm sieben Räume im Gebäude des Bundestags ein. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden hingegen nicht angetastet.

Büro-Entzug wegen Nähe zu Russland

Hintergrund waren Schröders seit Jahren bestehende Verbindungen nach Russland: Er gilt als persönlicher Freund von Präsident Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn noch für russische Energieunternehmen tätig. Die Abgeordneten begründeten die Streichung aber nicht damit, sondern gaben als Grund an, dass der Altkanzler „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt“ mehr wahrnehme.

Schröder klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beschluss des Bundestags. Er beantragte mit seiner Klage, die sogenannte Ruhendstellung aufzuheben und ihm Personal und Räume wieder zur Verfügung zu stellen. Nach Angaben des Gerichts fehlt Schröder dafür die Klagebefugnis.

Schröders Anwälte begründeten die Klage damit, dass alle ehemaligen Bundeskanzler ein Büro auf Lebenszeit erhalten hätten, ohne dass darauf abgestellt worden sei, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten. Im Übrigen nehme er solche Aufgaben weiterhin wahr.

Schröder geht wahrscheinlich in Berufung

Schröder war bei der mündlichen Verhandlung gestern am Berliner Verwaltungsgericht nicht anwesend. Es ist zu erwarten, dass der 79-Jährige das Urteil nicht hinnehmen wird und das Verfahren in die nächste Instanz geht.