Bis 31. Dezember ist noch Zeit

Kfz-Versicherung, Steuern, Zahn-Bonusheft, Weihnachtsgeld: Mit DIESEN einfachen Tricks können Sie bis zum Jahresende noch kräftig Geld sparen

In letzter Minute können Verbraucher beim Jahres-Endspurt noch Geld sichern.

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Trotz Weihnachtsstress sollten Verbraucher ihre Finanzen nicht vernachlässigen – und auf ganz einfache Weise Geld sparen.
Trotz Weihnachtsstress sollten Verbraucher ihre Finanzen nicht vernachlässigen – und auf ganz einfache Weise Geld sparen.imago/Future Image

Geschenke für die Liebsten besorgen, Plätzchen backen, Tannenbaum-Schmuck kaufen – gerade in der Hektik der Weihnachtszeit vergessen viele ihre Chancen, sich in letzter Minute noch ein paar Euro zu sichern. Denn bis zum 31. Dezember gibt es noch etliche Gelegenheiten zu sparen und das ist sogar kinderleicht:

Werbungskostenpauschale ausschöpfen

Wer einen neuen Laptop oder neue Büromöbel braucht, sollte jetzt überlegen, ob es nicht besser wäre, notwendige Investitionen vorzuziehen und noch vor Jahresende zu kaufen! Seit diesem Jahr liegt die Werbungskostenpauschale bei 1200 Euro. Wer 2022 für jobbezogene Ausgaben ohnehin schon knapp an dieser Grenze liegt, kann bei der Steuererklärung mehr herausholen, wenn er diesen Betrag überschreitet. Der Kauf wirkt sich dann steuermindernd bei der nächsten Steuererklärung aus.

Gesundheitsausgaben bündeln

Ähnlich sieht es bei Gesundheitsausgaben für Medikamente, Behandlungen und andere medizinisch notwendige Dinge aus. Diese sollten Sie in einem Kalenderjahr bündeln statt auf zwei zu verteilen. Denn wer die Belastungsgrenze überschreitet, kann die Kosten als Sonderausgaben absetzen. Die Belastungsgrenze liegt je nach Einkommens- und Familiensituation bei 1 bis 7 Prozent des Jahresverdienstes.

Anspruch auf Zahnersatzbonus

Wer einmal im Jahr zum Zahnarzt geht, kann einen Bonus von der gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen ihre Zähne zweimal im Jahr kontrollieren lassen. Nach fünf Jahren regelmäßiger Untersuchungen gibt es dann einen Zuschuss von etwa 70 Prozent auf die Kosten normaler Versorgungen. Wer zehn Jahre regelmäßig bei der Vorsorge war, bekommt 75 Prozent.

Kündigungsfristen bei Verträgen checken

Egal ob Versicherungen, das Sportstudio oder der Energieversorger: Checken Sie Kosten und Kündigungsfristen, dabei schadet es auch nicht, das Schreiben vorzeitig einzureichen. Auch ein Wechsel kann sich lohnen.

Weihnachtsgeld beanspruchen

Viele Beschäftigte erhalten Weihnachtsgeld, den Anspruch darauf sollten aber alle genau kennen. Hat der Arbeitgeber in den vergangenen drei Jahren immer Weihnachtsgeld gezahlt, dann ist er nämlich auch in diesem Jahr dazu verpflichtet. Nach drei Jahren ergibt sich eine sogenannte „betriebliche Übung“ und der Chef kann sich nicht mehr weigern, die Sonderzahlung zu leisten.

Sparerpauschalbetrag ausnutzen

Sparer können jedes Jahr Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis zur Freistellungsgrenze in Höhe von 801 Euro steuerfrei einstreichen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Freigrenze entsprechend. Voraussetzung ist, dass jeweils bei dem Finanzinstitut, bei dem die Kapitalerträge angefallen sind, ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe hinterlegt ist.

Geld zurück bei der Autoversicherung

Autofahrer sollten noch schnell den Kilometerstand checken! Wer im Jahr 2022 weniger gefahren ist als erwartet, kann die weniger gefahrenen Kilometer bei der Kfz-Versicherung angeben und zu viel bezahltes Geld erstatten lassen. Denn viele Versicherungen passen die Kilometeranzahl nachträglich an und zahlen Geld zurück.

Fristen nicht versäumen

Am Ende dieses Jahres enden zudem die Fristen für einen Antrag auf Wohnungsbauprämie 2020 sowie für den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen 2018.

Spenden helfen sparen

Gerade in der Weihnachtszeit helfen viele Menschen mit Spenden an gemeinnützige Organisationen. Sind diese als steuerbegünstigt anerkannt, kann man für den guten Zweck sogar Steuern sparen. Wer bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens spendet, kann die Summe als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

Bei Beträgen bis 300 Euro reicht als Nachweis ein Kontoauszug, bei größeren Beträgen muss man sich vom Empfänger eine offizielle Spendenquittung ausstellen lassen.