Eine Boeing 787 Dreamliner in Frankfurt: Die USA haben ihren Flugzeugbauer subventioniert, deshalb darf die EU Strafzölle erheben.
Eine Boeing 787 Dreamliner in Frankfurt: Die USA haben ihren Flugzeugbauer subventioniert, deshalb darf die EU Strafzölle erheben.
Foto: imago images/Rüdiger Wölk

Die EU darf im Handelsstreit um US-Subventionen für den Flugzeugbauer Boeing gegen die USA Strafzölle im Umfang von knapp vier Milliarden Dollar (3,4 Milliarden Euro) verhängen. Das legten unabhängige Streitschlichter fest, gab die Welthandelsorganisation (WTO) am Dienstag in Genf bekannt. Die Schlichter blieben damit weit unter den Forderungen der EU. Die will jetzt unter anderem US-Ketchup mit höheren Zöllen belegen.

Sie hatte zwölf Milliarden Dollar an Schäden geltend gemacht, im Gespräch mit den Schlichtern dann 8,6 Milliarden, weil Airbus durch die Staatshilfen für den Konkurrenten Boeing jahrelang benachteiligt worden sei. In einem ähnlich gelagerten Fall hatten Schlichter den USA wegen unerlaubter Subventionen für Airbus bereits Strafzölle auf Produkte aus der EU im Umfang von 7,5 Milliarden Dollar genehmigt.

Eine Curry mit Ketchup. Könnte teurer werden, falls der Imbiss die Tomaten-Würzsauce aus den USA bezieht ...
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Foto: imago images/Schöning

 Das Urteil war der vorläufige Schlussstrich unter die beiden Dispute zwischen den Handelsgiganten USA und EU, die seit mehr als 15 Jahren dauern. Eine Berufung ist ausgeschlossen. Die EU hat bereits Abgaben auf Ketchup, Spielkonsolen und andere Produkte angedroht.

Nasa finanzierte Boeing mit

Die WTO-Streitschlichter hatten im März 2019 bereits abschließend festgestellt, dass die USA über Jahre zuvor beanstandete staatliche Hilfen für Boeing nicht eingestellt hatten. Seitdem waren Schlichter damit beschäftigt, die Höhe der erlaubten Strafzölle zu ermitteln. Es ging bei den Subventionen unter anderem um Forschungsgelder der Weltraumbehörde NASA und Steuervergünstigungen. Staatlich gefördert wurde etwa auch der einstige Verkaufsschlager der Amerikaner, das Langstreckenflugzeug Boeing 787„Dreamliner“.

Die EU und die USA hatten sich vor gut 15 Jahren bei der WTO gegenseitig wegen Beihilfen für Airbus und Boeing verklagt. Die Klage der USA wegen Airbus wurde etwas schneller abgeschlossen. Schon im Mai 2018 stellten Schlichter im Airbus-Fall fest, dass Brüssel beanstandete Subventionen nicht gestoppt hatte. Sie genehmigten den USA im Oktober 2019 deshalb Strafzölle auf Waren im Wert von 7,5 Milliarden Dollar im Jahr. Das war die höchste Summe, die seit Gründung der WTO 1995 genehmigt wurde.

Die USA setzten das Urteil umgehend um: Sie verteuerten die Einfuhr von Käse, Butter und Wein und vielen anderen Produkten aus Europa, ebenso von Komponenten für die Luftfahrtindustrie. Die Strafzölle liegen zwischen 15 und 25 Prozent. Sie straften vor allem die Länder, die Airbus-Subventionen zahlten: Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien.

Die Siegerpartei in einem Handelsstreit darf Strafzölle so lange erheben, bis die unterlegene Partei die beanstandeten Subventionen beseitigt hat. Die EU beteuert seit Monaten, alle Airbus-Hilfen seien eingestellt und die Strafzölle müssten gestoppt werden. Sie hat dazu eine neue Beurteilung durch die Schlichter gefordert, aber ihr Antrag kommt in der WTO nicht voran. Auch die USA sagen, die beanstandeten Boeing-Hilfen existierten nicht mehr.

Keine Verhandlungen in Sicht

Die EU hat den USA zuletzt im Juli angeboten, über die Beilegung der Streitereien und ein Ende aller Strafzölle zu verhandeln. Washington war zunächst nicht darauf eingegangen.

Airbus begrüßte die Entscheidung der Schlichter. In einer Erklärung heißt es, man hoffe auf eine Lösung des Dauerstreits. Airbus unterstütze die EU-Kommission uneingeschränkt bei der Umsetzung von Maßnahmen, die erforderlich seien, um ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und eine längst überfällige Einigung zu erzielen. Man habe den Streit vor der WTO nicht angefangen.

Boeing hingegen ist verärgert. Man sei enttäuscht, dass Airbus und die EU weiter Strafzölle verfolgten, obwohl die von der WTO beanstandeten Beihilfen von der US-Seite bereits „vollständig und nachprüfbar“ aufgehoben worden seien, teilte der Konzern am Dienstag mit.